BMF: Überarbeitete Vordruckmuster für Zuwendungsbestätigungen
Zuwendungen, d.h. Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben bei der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Bei der Deklarierung von Spenden hat der Steuerpflichtige die Aufwendung grundsätzlich durch eine Zuwendungsbestätigung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Die Zuwendungsbestätigung wird regelmäßig vom Empfänger der Spenden ausgestellt.
Mit seinem Schreiben vom 30.08.2012 hat das Bundesministerium der Finanzen die aktualisierten inhaltlichen Anforderungen an die Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Des Weiteren sind die neuen amtlichen Vordruckmuster veröffentlicht worden, die ab spätestens 01.01.2013 verbindlich von den Spendenempfängern zu verwenden sind.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 30.08.2012, IV C 4 – S 2223/07/0018: 005