FG Köln: Abzug von Werbungskosten bei Kapitalerträgen – Neues Musterverfahren anhängig
In mehreren Beiträgen haben wir Sie bereits über die Konsequenzen für den Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitalerträgen seit Einführung der sogenannten „Abgeltungsteuer“ informiert.
Beim Finanzgericht Köln ist unter dem Aktenzeichen 8 K 1937/11 nunmehr ein weiteres Musterverfahren anhängig, das die Berücksichtigung von tatsächlichen Werbungskosten bei Kapitalerträgen behandelt, welche nach dem 31.12.2008 – also nach Einführung der Abgeltungsteuer – angefallen sind und die mit Kapitalerträgen im Zusammenhang stehen, die vor dem 01.01.2009 zugeflossen sind.
Wie in unseren Beiträgen zu diesem Thema erwähnt, werden wir Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf der Verfahren informieren.
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