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26.05.2011
Steuerrecht

FG Münster: Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen trotz Abgeltungsteuer - Musterverfahren unter neuem Aktenzeichen anhängig

Bereits in mehreren Beiträgen haben wir Sie über die Regelungen der seit dem 01.01.2009 geltenden sogenannten „Abgeltungsteuer“ auf Kapitalerträge sowie die Konsequenzen für den Werbungskostenabzug informiert. Danach können Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Einnahmen aus Kapitalvermögen entstehen nicht mehr in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Sämtliche Aufwendungen sollen seit Einführung der Abgeltungsteuer mit dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801 pro Jahr und Person (€ 1.602 bei zusammenveranlagten Ehepaaren) abgegolten werden.

In unserem Beitrag vom 22.07.2010 haben wir in diesem Zusammenhang auf zwei Verfahren beim FG Münster hingewiesen, in denen geprüft werden sollte, ob die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt.

Nachdem die o.g. Verfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen ohne Klärung der Rechtsfrage eingestellt werden mussten, ist in dieser Sache stattdessen nunmehr ein neues Musterverfahren unter dem Aktenzeichen 6 K 607/11 F beim Finanzgericht Münster anhängig (frühere Aktenzeichen 6 K 3260/10 F und 6 K 1847/10 E).

Steuerpflichtige mit hohen Werbungskosten in Zusammenhang mit ihren Kapitalanlagen sollten sich daher im Einspruchsverfahren auf das neue Verfahren beim FG Münster beziehen und unter Angabe des neuen Aktenzeichens ein Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Entscheidung in dieser Sache beantragen. Ob die Finanzämter diesbezüglichen Anträgen dann tatsächlich stattgeben, ist jedoch abzuwarten. Da das Verfahren nicht beim Bundesfinanzhof, sondern nur bei einem Finanzgericht anhängig ist, besteht kein Anspruch auf Zwangsruhe.

Wir werden Sie an dieser Stelle über den weiteren Verlauf des Verfahrens informieren.

Fundstelle

Finanzgericht Münster, Verfahren von besonderem Interesse, 6 K 607/11 F

Weitere Beiträge

Deloitte Tax News vom 23.02.2010, 15.03.2010, 17.05.2010 und 22.07.2010;
Beitrag des Bund der Steuerzahler vom 02.09.2010

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

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