Neues BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen
Entschädigungen aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können nach § 34 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. Mit Schreiben vom 01.11.2013 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu den Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung bzw. zu den Voraussetzungen der ermäßigten Besteuerung von Entlassungsentschädigungen Stellung genommen. Mit diesem Schreiben hat die Finanzverwaltung das bisherige BMF-Schreiben hierzu vom 24.05.2004 überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Das neue BMF-Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Fundstelle:
BMF, Schreiben vom 01.11.2013, IV C 4 – S 2290/13/10002
Weitere Fundstellen:
BMF, Schreiben vom 24.04.2004, IV C 4 – S 2290 – 20/04
BMF, Schreiben vom 17.01.2011, IV C 4 – S 2290/07/10007;005
