OFD Münster: Anrechnung spanischer und norwegischer Quellensteuer im Veranlagungsverfahren
Mit unseren Beiträgen vom 09.12.2011 sowie vom 27.10.2011 hatten wir Sie bereits über die Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 15.11.2011 und 08.09.2011 zur Vorgehensweise hinsichtlich der Anrechnung von norwegischer Quellensteuer sowie spanischer Quellensteuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens informiert.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer erfolgt seit der Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 grundsätzlich bereits bei Erhebung der deutschen Kapitalertragsteuer auf Ebene der jeweiligen Kreditinstitute. Die Abgeltungsteuer wird jedoch dann ohne Berücksichtigung der ausländischen Quellensteuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ausländischen Steuer besteht.
In diesem Zusammenhang nimmt die OFD Münster in ihrer Kurzinformation nochmals, auch anhand von Beispielen, detailliert zur Anrechnung spanischer und norwegischer Quellensteuer im Veranlagungsverfahren Stellung.
Fundstelle
OFD Münster vom 03.01.2012, S 1301 – 35 - St 45 - 32 und S 1301 – 13 - St 45 - 32
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
