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06.06.2011
Steuerrecht

OFD Rheinland: Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 63 EStG bei Beiträgen an eine ausländische Versorgungseinrichtung im Rahmen einer Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Beiträge an ausländische Versorgungseinrichtungen bereiten immer wieder Probleme bei der Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland. Es besteht die Gefahr einer Besteuerung der Beiträge in Deutschland und einer zusätzlichen späteren Versteuerung der Versorgungsleistungen im Heimatland. Dies liegt daran, dass die Voraussetzungen für steuerliche Begünstigungen in Deutschland von ausländischen Versorgungsformen oft nicht erfüllt werden. Eine dieser Hürden ist die im BMF-Schreiben vom 31.1.2010 geregelte Voraussetzung, ein ausländisches Versorgungsunternehmen müsse in Deutschland „versicherungsrechtlich zur Ausübung seiner Tätigkeit zugunsten von Arbeitnehmern in einer inländischen Betriebstätte befugt sein“.

Die letztgenannte Voraussetzung dürfte in Ihrer Entsendepraxis kaum jemals erfüllt sein, so dass § 3 Nr. 63 EStG regelmäßig unanwendbar ist. Dies erscheint nicht sachgerecht und dieser Meinung scheint zunehmend auch die deutsche Finanzverwaltung zu sein. Die OFD Rheinland hat jedenfalls in einer Kurzinformation vom 06.04.2011 angewiesen, dass im Hinblick auf Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene Einspruchsverfahren mit der genannten Thematik ruhend gestellt werden sollen.

Die wahrscheinliche Meinungsänderung der Finanzverwaltung ist zu begrüßen. Es ist kein sachlicher Grund zu erkennen, warum die Steuerfreiheit der Beiträge an das Vorhandensein einer versicherungsrechtlichen Erlaubnis geknüpft werden sollte. Für die Entsendepraxis stellt dies eine Erleichterung dar. Entsprechende Einspruchsverfahren sollten offen gehalten werden.

Sie müssen jedoch beachten, dass – und darauf weist die OFD Rheinland hin – die allgemeinen Voraussetzungen für eine betriebliche Altersversorgung (z.B. Absicherung eines biometrischen Risikos) sowie die Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG (z.B. Kreis der Begünstigten) erfüllt sein müssen.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung an dieser Stelle informieren.

Fundstelle

OFD Rheinland, KurzinfoE St Nr. 16/2011 vom 06.04.2011 in DB vom 15.04.2011, Heft 15, S. 847-848

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

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