Steuerrecht
OFD NRW: Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Bereits in den vergangenen Monaten haben wir über die Grundsatzurteile des BFH berichtet, in denen der BFH klargestellt hat, dass in den Anwendungsbereich des § 37b EStG lediglich Zuwendungen fallen, die beim Empfänger sowohl einkommensteuerbar als auch einkommensteuerpflichtig sind.
In der nun für interne Zwecke veröffentlichten Verwaltungsanweisung der OFD NRW erkennt die OFD die Urteilsgrundsätze an. Die Urteile sollen im BStBl. veröffentlicht werden. Da die Finanzverwaltung keine Bedenken hat die Grundsätze des BFH bereits vor Veröffentlichung der Urteile im BStBl. anzuwenden, sind alle Mitarbeiter angehalten, die noch offenen Anträge bzw. Rechtsbehelfsverfahren zu bearbeiten.
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