Steuerrecht
Regierung stoppt ELENA zum 03.12.2011
Im Nachgang zu unserem Artikel vom 27.09.2011 möchten wir Sie nun über das offizielle Enddatum des sog. ELENA-Verfahrens („Elektronischer Entgeltnachweis“) informieren. Das Gesetz über die Beendigung des ELENA-Verfahrens wurde am 02.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 03.12.2011 in Kraft getreten.
Die Arbeitgeber sind nunmehr seit dem 03.12.2011 von ihrer Meldepflicht hinsichtlich des ELENA-Verfahrens befreit. Mit Aufhebung des Verfahrens werden auch sämtliche bisher gespeicherten Daten umgehend gelöscht.
Fundstelle
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 02.12.2011
Ihr Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
