29.04.2010 Thema des Monats
Aktuell: Der BFH vertritt entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung nun die Auffassung, dass die Übernahme von Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen kann und somit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.
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Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Steuerpflicht von Steuerberatungskosten bei Vorliegen von Nettolohnvereinbarungen stehen Arbeitgeber vor umfassenden und komplexen Fragestellungen, die entsprechenden Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Dieser Beitrag soll Ihnen die Problemstellung zusammenfassend darstellen und praxisnahe Lösungsansätze aufzeigen.