Die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern mit Wohnsitz in Deutschland, die nach Luxemburg als Tätigkeitsstaat einpendeln, wurde am 26.05.2011 im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg geregelt. Die Vereinbarung ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Detaillierte Informationen zum Regelungsinhalt der Verständigungsvereinbarung können Sie diesem Newsletter entnehmen.
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