Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/steuerrecht/bfh-keine-steuerpflicht-von-erstattungszinsen.html
29.09.2010
Steuerrecht

BFH: Keine Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Mit seinem Urteil vom 15.06.2010 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass Zinsen auf Einkommensteuererstattungen, die vom Finanzamt an Steuerpflichtige ausgezahlt werden, beim Steuerpflichtigen nicht der Besteuerung unterliegen, soweit die der Zinserstattung zugrunde liegende Einkommensteuererstattung ebenfalls steuerlich nicht abzugsfähig ist. Damit ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung.

Hintergrund dieser Entscheidung war, dass ein Steuerpflichtiger ein Klageverfahren vor dem BFH angestrebt hatte, das sich gegen die seit dem Jahr 1999 bestehende steuerliche Ungleichbehandlung von Zinsen, die aufgrund von Einkommensteuernachzahlungen an das Finanzamt zu entrichten und die nach den gesetzlichen Regelungen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar waren, wohingegen Erstattungszinsen jedoch als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen waren, richtete.

Nach dem Urteil des BFH ist nunmehr ein sachlicher Gleichlauf von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gewährleistet, indem sowohl die Nachzahlungs- als auch die Erstattungszinsen einheitlich dem nicht steuerbaren Bereich, d.h. der Privatsphäre eines Steuerpflichtigen zugeordnet worden.

Eine detaillierte Besprechung dieses Urteils und dessen Konsequenzen finden Sie hier.

Unabhängig von der Entscheidung des BFH bleibt bei Entsendungen auf Basis von Nettolohnvereinbarungen zu berücksichtigen, dass eine Weiterleitung bzw. Abtretung der Einkommensteuererstattungen inklusive der Erstattungszinsen vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber diese Vereinnahmung eine Rückzahlung von Arbeitslohn darstellt und damit lohnsteuerlich oder aber einkommensteuerlich zur Reduzierung des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohnes des entsprechenden Mitarbeiters führt.

Anmerkung

Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag überlegen derzeit eine Reaktion des Gesetzgebers im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 auf diese geänderte BFH-Rechtsprechung.

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.