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20.03.2019
Steuerrecht

BMF: Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

Hintergrund

In der Vergangenheit hat sich grenzüberschreitender Steuerbetrug zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. Dieser kann nur durch globale Zusammenarbeit bekämpft werden. Im Oktober 2014 hat die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) einen neuen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten entwickelt, zu dem sich 51 Staaten, darunter auch Deutschland, bekannt haben. Mittlerweile sind bereits über 100 Staaten diesem multilateralen Abkommen beigetreten. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten stellt aus Sicht der Regierung einen Meilenstein zur Erreichung größerer Steuergerechtigkeit dar.

Verwaltungsanweisung

Für Deutschland begann der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD bereits im September 2017 für den Meldezeitraum 2016.

Im aktuellen BMF-Schreiben vom 29.01.2019 hat das BMF nun die vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz) für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2019 bekanntgegeben.

Diese Liste ist vorläufig und enthält alle Staaten, deren Finanzinstitute die Finanzkonteninformationen des Meldezeitraums 2018 bis zum 31.07.2019 dem BZSt zur Verfügung stellen müssen. Die finale Staatenaustauschliste 2019 wird im Rahmen eines weiteren BMF-Schreibens voraussichtlich erst Ende Juni 2019 veröffentlicht.

Die Staaten verpflichten sich, die Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch elektronisch im Wege der Datenfernübertragung auszutauschen (§ 27 Absatz 2 FKAustG). Zum Beispiel werden Stammdaten der meldepflichtigen Person/Rechtsträgers (Name, Anschrift, Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum/-ort, Kontonummer), Name des Finanzinstituts (u.a. Banken, Investmentunternehmen, Versicherungsgesellschaften), Kontostand und Bruttobeträge der Zinsen/Dividenden/Kursgewinne ausgetauscht.

Dieser Informationsaustausch ist für unsere international entsandten Mitarbeiter mit mehreren Finanzkonten im In- und Ausland von Bedeutung und stellt für diejenigen, die ihre Kapitaleinkünfte nicht vollumfänglich offenlegen, ein erhöhtes Entdeckungsrisiko dar.

Betroffene Norm

Auf EU-Ebene wurde der globale Standard für den automatischen Informationsaustausch im Rahmen einer Revision der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt.

National erfolgte die Umsetzung durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG).

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 29.01.2019, IV B 6 - S 1315/13/10021 :052, BStBl 2019, S. 92.

Weitere Beiträge zum Thema

 - Umfangreiches BMF-Schreiben zum genauen Verfahren der Datenübermittlung: BMF, Schreiben vom 01.02.2017, IV B 6 – S 1315/13/10021 :044
- Steidl, Michaela: Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, s. Deloitte Tax-News

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