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09.12.2013
Steuerrecht

BMF: Aufteilungsmaßstab für ausländische Sozialversicherungsbeiträge – Berücksichtigung für den Lohnsteuer- und Sonderausgabenabzug im Jahr 2014

Mit Schreiben vom 08.10.2013 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Maßstäbe für die Aufteilung der vom Arbeitnehmer geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Veranlagungszeitraum 2014 aktualisiert.

Danach können die anteiligen Beiträge des Globalbeitrags, die sich unter Anwendung des Prozentsatzes aus

der Gruppe 1 ergeben, als Beiträge zur gesetzlichen (ausländischen) Rentenversicherung,
der Gruppe 2 ergeben, als Beiträge zur gesetzlichen (ausländischen) Kranken- und Pflegeversicherung und
der Gruppe 3 als sonstige Vorsorgeaufwendungen

für den Sonderausgabenabzug im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung erfasst werden.

Der im Kalenderjahr geleistete Arbeitnehmerglobalbeitrag zur ausländischen Sozialversicherung ist nach den in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Prozentsätzen für die vorgenannten drei Gruppen zu ermitteln.

Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gesamt
Belgien 49,48 % 41,15 % 9,37 % 100,00 %
Irland 77,24 % 8,13 % 14,63 % 100,00 %
Lettland 85,41 % 0,00 % 11,92 % 97,33 % (2,67 % nicht abzugsfähig)
Malta 47,03 % 44,06 % 8,91 % 100,00 %
Norwegen 54,60 % 45,40 % 0,00 % 100,00 %
Portugal 84,08 % 0,00 % 15,92 % 100,00 %
Spanien 96,94 % 0,00 % 3,06 % 100,00 %
Vereinigtes Königreich (GB) 84,07 % 0,00 % 15,93 % 100,00 %
Zypern 80,55 % 0,00 % 19,45 % 100,00 %

Darüber hinaus wird durch das Schreiben des BMF ebenfalls der Aufteilungsmaßstab für die vom Arbeitgeber geleisteten Globalbeiträge angepasst.

Für Globalbeiträge an Sozialversicherungsträger im nichteuropäischen Ausland ist für die Aufteilung dieser Globalbeiträge eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.

Fundstellen
BMF Schreiben vom 08.10.2013

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