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25.01.2012
Steuerrecht

BMF: Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Rahmen von gleich lautenden Erlassen die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011 bekannt gegeben.

Entsprechend der Vorjahre ist der Abgabetermin für die deutsche Einkommensteuererklärung 2011 grundsätzlich der 31. Mai 2012. Wird die Einkommensteuererklärung jedoch durch eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person (z.B. einem Steuerberater) angefertigt, gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2012. Den Finanzämtern bleibt es jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist auch zu einem früheren Zeitpunkt anzufordern. In begründeten Ausnahmefällen kann eine weitere Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2013 gewährt werden.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 02.01.2012

Ihr Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf

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