Zurück zur Übersicht
URL: http://www.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/steuerrecht/bmf-steuerliche-abziehbarkeit-von-spenden-an-gemeinnuetzige-organisationen-die-in-der-eu-bzw-im-ewr-gebiet-ansaessig-sind.html
29.06.2011
Steuerrecht

BMF: Steuerliche Abziehbarkeit von Spenden an gemeinnützige Organisationen, die in der EU bzw. im EWR Gebiet ansässig sind

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27.01.2009 entschieden, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit grenzüberschreitender Spenden unter die im Gemeinschaftsrecht garantierte Kapitalverkehrsfreiheit fällt.

Damit ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auch bei Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR-Staaten möglich. Dies gilt auch für Sachspenden in Form von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Bedingung für den Sonderausgabenabzug in Deutschland ist, dass die ausländischen Einrichtungen die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nach nationalem deutschem Recht erfüllen und sie das Ziel der Förderung der Allgemeinheit verfolgen.

Den Nachweis, dass der ausländische Zuwendungsempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt, hat der inländische Spender gegenüber dem für ihn zuständigen Finanzamt durch Vorlage geeigneter Belege zu erbringen.

Dies wären gemäß BMF Schreiben vom 16.05.2011 zum Beispiel: Satzung, Tätigkeitsbericht, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Kassenbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen, Aufzeichnung über die Vereinnahmung von Zuwendungen und deren zweckgerechte Verwendung, Vorstandsprotokolle.

Bescheinigungen über Zuwendungen von nicht im Inland steuerpflichtigen Organisationen reichen grundsätzlich als alleiniger Nachweis nicht aus.

Wir empfehlen, die Originale der Zuwendungsbestätigung an die ausländische Organisation im EU/EWR Raum den Finanzbehörden zusammen mit der Einkommensteuererklärung einzureichen.

Sollte es zu Nachfragen bezüglich der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nach nationalem Recht kommen, kann beantragt werden, dass das deutsche Finanzamt Amtshilfe von der zuständigen Behörde im Mitgliedstaat hierzu anfordert, da mit den meisten EU-Mitgliedstaaten ein entsprechendes Auskunftsabkommen geschlossen wurde. Diese Möglichkeit ist im Einzelfall entsprechend der Höhe bzw. der steuerlichen Auswirkung der Spende abzuwägen.

Fundstellen

BMF, Schreiben vom 16.05.2011, IV C 4 - S 2223/07/0005
BMF, Schreiben vom 06.04.2010, IV C 4-S 2223/07/0005
EUGH, Urteil vom 27.01.2009, C-318/07

Ansprechpartner

Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

www.deloitte-tax-news.de Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.

This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice.