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22.07.2010
Steuerrecht

Türkei – Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens

Wie wir in unserem ges-forum 08/2009 berichtet hatten, wurde das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Türkei seitens der Bundesregierung im Juli 2009 gekündigt, wobei die Kündigung jedoch erst zum 01.01.2011 wirksam werden sollte. Grund hierfür war vor allem der Wunsch der Modernisierung des Abkommenstextes nach den heutigen OECD-Standards sowie, dass das bisherige DBA Vergünstigungen vorsah, die regelmäßig nur Entwicklungsstaaten gewährt werden bzw. wurden.

Am 06.05.2010 hat Deutschland nun ein neues DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen paraphiert. Sobald das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei unterzeichnet worden ist, wird der Abkommenstext veröffentlicht. Vereinbart wurde bereits, dass das neue DBA ab dem 01.01.2011 anwendbar sein wird, sodass es nahtlos an das dann auslaufende alte DBA anknüpfen wird.

Wir werden Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.

Fundstelle
BMF, Schreiben vom 10.05.2010

Ansprechpartner
Peter Mosbach I Düsseldorf
Katrin Köhler I Düsseldorf

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