Am 08.02.2018 wurde in Tunis ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik unterzeichnet, welches auch Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung vorsieht.
Das noch geltende Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 23. Dezember 1975 entspricht nach Aussage des Bundesfinanzministeriums nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten. Am 08.02.2018 wurde daher in Tunis ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik unterzeichnet.
Das nun unterzeichnete Abkommen soll die Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten durch den Abbau steuerlicher Hindernisse ermöglichen. Darüber hinaus wird insbesondere die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch die Einführung eines erweiterten Informationsaustausches entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2005 und einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern gefördert.
Zum Inkrafttreten des Abkommens bedarf es noch der Ratifikation. Es wird in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik
BMF, Information vom 08.02.2018
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |