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27.09.2011
Steuerrecht

Regierung stoppt ELENA

Seit dem 01.01.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen des sogenannten ELENA-Verfahrens („ELektronischer EntgeltNAchweis“) bestimmte Arbeitnehmerdaten an eine zentrale Speicherstelle zu melden. Zusammen mit der monatlichen Entgeltabrechnung sollten bestimme Informationen über die Beschäftigung und das erhaltene Einkommen elektronisch übermittelt werden.

Nach einer gemeinsamen Pressemeldung von Arbeits- und Wirtschaftministerium vom 18.07.2011 soll das elektronische Meldeverfahren „ELENA“ schnellstmöglich eingestellt werden, da der für das Verfahren notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard bei der elektronischen Signatur nicht flächendeckend und in absehbarer Zukunft zu erreichen sei.

Die Bundesregierung will nun nach eigenen Angaben dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Zudem solle ein neues Konzept für ein einfacheres Meldeverfahren zur Sozialversicherung erarbeitet werden.

Fundstelle

BMAS, Pressemitteilung vom 18.07.2011

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Peter Mosbach | Düsseldorf

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