Im Rahmen des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes hat der Gesetzgeber die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung passivierungsbeschränkter Verpflichtungen neu geregelt. Zur Anwendung der entsprechenden Vorschriften der § 4f und § 5 Abs. 7 EStG nimmt das BMF nun in einem Entwurfsschreiben Stellung.
Der BFH ging – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 16.12.2005 sowie vom 24.06.2011) – davon aus, dass die Ansatzverbote und Bewertungsvorbehalte beim Erwerber durch das Anschaffungskostenprinzip verdrängt werden, der Erwerber die erworbenen Schulden also mit den „Anschaffungskosten“ oder einem höheren Teilwert ausweisen könne (Urteile vom 14.12.2011, siehe Deloitte Tax-News und vom 12.12.2012, siehe Deloitte Tax-News). Der Gesetzgeber hat diese Rechtsprechung im Rahmen des AIFM-Steueranpassungsgesetzes durch Einführung der Vorschriften der §§ 4f, 5 Abs. 7 EStG „korrigiert“. Diese Vorschriften, die grundsätzlich erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 28.11.2013 enden, regeln die ertragsteuerlichen Folgen von Schuldübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen bei Passivierungsbeschränkungen unterliegenden Verpflichtungen. Nach der Neuregelung hat der Übernehmer einer Verpflichtung die gleichen Bilanzierungsvorschriften zu beachten, die auch für den ursprünglich Verpflichteten gegolten haben.
Am 22.11.2016 hat das BMF den Entwurf für ein Schreiben zur Anwendung von § 4f und § 5 Abs. 7 EStG veröffentlicht.
Schuldübernahme nach §§ 414 ff. BGB
Bilanzierung beim Verpflichtungsübernehmer
Bilanzierung beim ursprünglich Verpflichteten (für nach dem 28.11.2013 endende WJ)
Übernahme von mit einer Verpflichtung verbundenen Lasten (Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen mit vollständiger oder teilweiser Schuldfreistellung)
Bilanzierung beim Übernehmer / Beitretenden
Bilanzierung beim Freistellungsberechtigten
Übertragungen und Schuldbeitritte im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen im Sinne von § 6a EStG
Zeitliche Anwendung
Betroffene Normen
§ 4f EStG, § 5 Abs. 7 EStG
Fundstelle
BMF, Entwurf eines Schreibens vom 22.11.2016, IV C 6 - S 2133/14/10001
Weitere Fundstellen
BFH, Urteil vom 12.12.2012, I R 69/11, siehe Deloitte Tax-News
BFH, Urteil vom 26.04.2012, IV R 43/09, siehe Deloitte Tax-News
BFH, Urteil vom 14.12.2011, I R 72/10, siehe Deloitte Tax-News
BMF, Schreiben vom 24.06.2011, BStBl. I 2011, S. 627
BMF, Schreiben vom 16.12.2005, BStBl. I 2005, S. 1052
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