Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehene Aktivrente soll mit einem Gesetz zum 01.01.2026 umgesetzt werden. Die zeitweise mit einem solchen Gesetzgebungsverfahren geplanten steuerlichen Maßnahmen zu Arbeitsmarktförderungen wurden vorerst nicht in den Regierungsentwurf aufgenommen.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD (siehe Deloitte Tax-News) sieht bereits eine Regelung vor, für die sich die Bundesregierung einsetzen will, nach der bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters und freiwilliger Weiterarbeit, das Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei sein soll.
Dies soll mit dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) gesetzlich umgesetzt werden.
Steuerfreistellung in § 3 Nr. 21 - neu - EStG-E
Folgeanpassungen
Inkrafttreten
Das Gesetzgebungsverfahren ist besonders eilbedürftig. Es ist geplant, dass der Bundesrat bereits am 21.11.2025 seine Stellungnahme beschließt. Abweichend vom Standardverfahren soll die 1. Lesung im Bundestag schon am 13.11.2025 stattfinden. Die Verabschiedung im Bundestag ist für den 05.12.2025 vorgesehen, so dass zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch die letzte Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr erreicht werden kann.
Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz), BR-Drs. 589/25
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