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11.01.2013
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Auf einen Blick: Zahlen und Fakten zur Lohnsteuer und Sozialversicherung 2013 - Arbeitgeberrelevante Änderungen zum 1. Januar 2013

Lohnsteuerliche Änderungen

  • Die Steuerkarte 2010 behält auch bei Umstellung auf das ELStAM-Verfahren ihre Gültigkeit für das Jahr 2013. Arbeitnehmern ist im Fall eines Jobwechsels die Steuerkarte für das Jahr 2010 auszuhändigen. Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen sind per schriftlichem Antrag beim Finanzamt zu beantragen. 
  • Reisekosten:  
    -  Die Auslandspauschalen wurden tw. zum 01.01.2013 angepasst (siehe Deloitte Tax-News).
    -  Die Inlandspauschalen bleiben unverändert.
    -  Ein Arbeitnehmer kann nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben (siehe Deloitte Tax-News).
  • Es gelten die folgenden Sachbezugswerte, die denen der Sozialversicherung entsprechen (siehe Deloitte Tax-News), Werte für
Frühstück 1,60 Euro
Mittag-/Abendessen 2,93 Euro
  • Sachbezüge bis 44,00 Euro (pro Monat) sind weiterhin lohnsteuerfrei. Bei Überschreitung muss der gesamte Preisvorteil/Sachbezug versteuert werden. Pauschal besteuerte Sachbezüge sind nicht mit einzubeziehen.  (Initiative zur Abschaffung der Freigrenze siehe Deloitte Tax-News)
  • Versteuerung von Sachzuwendungen gemäß § 37 b EStG – Lohnsteuerprüfungen greifen diese Sachverhalte weiterhin auf. (Beiträge zu § 37b EStG)
  • Verzögerungsgeld (2.500,00 bis 250.000,00 Euro, siehe Deloitte Tax-News) kann bei Betriebsprüfungen (auch Lohnsteuerprüfungen) festgesetzt werden, wenn Unterlagen / Auskünfte nicht oder verspätet vorgelegt werden.

Sozialversicherungsrechtliche Änderungen

Beiträge in der Sozialversicherung

Krankenversicherung 15,50 % (AG trägt 7,3 %, AN trägt 8,2 %)
Pflegeversicherung 2,05 % (Zuschlag Kinderlose 0,25 %)
Rentenversicherung 18,90 %
Arbeitslosenversicherung 3,00 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %

Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von 7,3 % wurde zum 01.01.2011 dauerhaft festgeschrieben.

Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung monatlich jährlich
bundeseinheitlich 3.937,50 Euro 47.250,00 Euro

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt: 52.200,00 Euro.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle) beträgt: 47.250,00 Euro.

Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich jährlich
alte Bundesländer 5.800,00 Euro 69.600,00 Euro
neue Bundesländer 4.9000,00 Euro 58.800,00 Euro

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Mitglieder Privatkassen Hälfte des Beitrags; höchstens jedoch
Krankenversicherung 287,44 Euro
Pflegeversicherung 40,36 Euro
  • Die Höchstverdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt neu bei 450,00 Euro. Es besteht Rentenversicherungspflicht, eine Befreiung ist möglich. Minijobber und kurzfristig Beschäftigte sind verpflichtet, weitere geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bekannt zu geben. 
  • Bei Geringverdienern liegt die Grenze unverändert bei 325,00 Euro. Der Arbeitgeber muss auch den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen.

Sachbezugswerte monatlich

Freie Unterkunft 216,00 Euro
Verpflegung (gesamt) 224,00 Euro
Frühstück 48,00 Euro
Mittag-/bzw. Abendessen 88,00 Euro
  • Fälligkeit der Beitragsnachweise und der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (gesetzlich fixiert)
Monat 5. letzter Bankarbeitstag (Nachweis) 3. letzter Bankarbeitstag (Zahlung)
Januar 25. 29.
Februar 22. 26.
März 22. 26.
April 24. 26.
Mai 27. (24.) 29. (28.)
Juni 24. 26.
Juli 25. 29.
August 26. 28.
September 24. 26.
Oktober 25. (24.) 29. (28.)
November 25. 28.
Dezember 19. 23.
  • Sozialausgleich: Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,00 Euro festgesetzt wurde, erfolgt auch für 2013 kein Sozialausgleich für den Arbeitgeber. Zusätzliche Meldungen zur Sozialversicherung sind aber für Mehrfachbeschäftigte zu erstellen.

Sonstiges

  • Die Künstlersozialabgabe beträgt 2013 4,1 %. Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund/Land erfolgen verschärfte Prüfungen im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe. 
  • Organspendereform
    - Die Abwesenheit während der Organspende gilt als Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen, danach Krankengeldbezug
    - Arbeitgeber erhält Entgelt, ggf. betriebliche Altersvorsorge und Beiträge zur Sozialversicherung erstattet – hierfür ist keine Umlage zu zahlen 
  • Der Arbeitgeber hat Bescheinigungen zur Gewährung von Krankengeld und anderen Entgeltersatzleistungen ausschließlich per Datenübermittlung im EEL-Verfahren zu erstatten. Die Bescheinigung ist spätestens fünf Tage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu übermitteln. Bitte denken Sie an eine entsprechend frühzeitige Mitteilung. 

Über weitere Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zur Lohnsteuerberatung

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