Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen haben einen Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz und zur Änderung anderer Gesetze vorgelegt. Enthalten sind insbesondere auch Änderungen im Bereich der Einkommen- und Lohnsteuer.
Im Jahr 2015 hatten nur rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrentenanwartschaft. Betriebsrenten sind noch nicht flächendeckend verbreitet, vor allem in kleinen Betrieben bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen fehlen diese. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Finanzen haben sich das Ziel gesetzt, eine hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen. Erreicht werden soll dies mit dem gemeinsamen Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Änderung weiterer Gesetze.
Der Referentenentwurf enthält unter anderem die folgenden Regelungen im Bereich der Einkommen- und Lohnsteuer:
Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt befasst sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf und verabschiedet den Regierungsentwurf, der dann zur Stellungnahme an den Bundesrat übermittelt wird.
Fundstelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesministerium für Finanzen, Referentenentwurf Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 04.11.2016
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