Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze hat am 21.12.2016 das Bundeskabinett passiert. Der verabschiedete Regierungsentwurf enthält bei den steuerlichen Regelungen einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, eine hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen. Dabei im Fokus sind insbesondere kleine Betriebe sowie Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. Das Ziel erreicht werden soll mit den Regelungen des Regierungsentwurfes für ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze.
Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf (siehe Deloitte Tax-News) im Bereich der Einkommen- und Lohnsteuer überwiegend redaktionelle Änderungen. Im Folgenden werden die einkommen- und lohnsteuerlichen Regelungen vorgestellt und die Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf kenntlich gemacht:
Weiteres Vorgehen
Als erster Schritt im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren folgt nun die erste Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat mit der Verabschiedung der Stellungnahme des Bundesrates, zu der in der Folge die Bundesregierung eine Gegenäußerung abgibt. Die erste Sitzung des Bundesrates im Jahr 2017 findet am 10.02.2017 statt.
Fundstelle
Bundesregierung, Regierungsentwurf vom 21.12.2016, BR-Drs. 780/16
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |