Lohnsteuerliche Behandlung von ab dem Kalenderjahr 2019 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegebenen Mahlzeiten.
Mahlzeiten, die an Arbeitnehmer arbeitstäglich verbilligt oder unentgeltlich abgegeben werden, seien mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten. Soweit der Preis je Mahlzeit nicht mehr als 60 € betrage, gelte gleiches seit dem 01.01.2014 gem. § 8 Abs. 2 S. 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten gewährt werden (siehe Deloitte Tax-News).
Mit Schreiben vom 16.11.2018 hat das BMF die lohnsteuerlichen Werte von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten, die an Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2019 abgegeben werden, entsprechend der Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 06.11.2018 angepasst.
Demnach seien Mahlzeiten ab 2019 mit folgenden Werten anzusetzen:
BMF, Schreiben vom 16. November 2018 - IV C 5 - S 2334/08/10005-11
Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 06.11.2018, BGBl. 2018 I S. 1842
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |