Aktuell:
Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland beschlossen. Im Gesetzesentwurf sind u.a. Regelungen zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen und eine Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds enthalten.
Die Bundesregierung hat am 20.01.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist es, den Fonds- und Finanzstandort Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen, ohne dabei das vorhandene Schutzniveau zu senken. Nach dem o.g. Entwurf liegt der Fondsstandort Deutschland im europäischen Vergleich immer noch zurück und schöpft sein Potential nicht aus. Angestrebt wird, dass vermehrt Kapital für deutsche Startups auch von Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland kommt. Darüber hinaus wird die Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen in deutsches Recht umgesetzt und Anpassungen an die Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung vorgenommen. Die Richtlinie zielt darauf ab, den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds durch einheitliche Regelungen zu vereinfachen.
Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich noch im Frühjahr abgeschlossen.
Auf die folgenden Regelungen des Gesetzesentwurfs möchten wir hinweisen:
Einkommensteuergesetz:
Umsatzsteuergesetz:
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