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27.11.2009
Arbeitnehmerbesteuerung/ Sozialversicherung

Lohnsteuerkarte 2010 – zum letzten Mal in Papierform

Im Laufe der letzten Wochen sollten alle Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 in gewohnter Form erhalten haben. Das Besondere ist, dass die Lohnsteuerkarte voraussichtlich letztmalig in dieser Form ausgestellt worden ist. Ab dem Jahr 2011 wird sie durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. Da das elektronische Verfahren durch die Finanzverwaltung stufenweise eingeführt wird, soll die Lohnsteuerkarte 2010 nicht nur für dieses eine Jahr, sondern auch für das Jahr 2011 gelten. Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 daher nicht zum Jahresende 2010 vernichten, sondern müssen das Dokument auch für das Jahr 2011 verwahren und die entsprechenden Lohnsteuermerkmale für die Lohnversteuerung im Jahr 2011 verwenden. Ab dem Jahr 2012 werden dann die steuerlichen Merkmale elektronisch durch das Finanzamt geführt und können von den Arbeitgebern unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer und des Geburtsdatums des Arbeitnehmers abgerufen werden.

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