Die Verabschiedung des Regierungsentwurfes durch Bundeskabinett am 08.07.2015 ist der Auftakt für das voraussichtlich bis Ende des Jahres dauernde parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Der Regierungsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf einige substanzielle Änderungen, so wurde z.B. die Wertgrenze für das Verfahren zum Abschmelzen des Verschonungsabschlages und die Verschonungsbedarfsprüfung angehoben.
Nach der am 17.12.2014 veröffentlichten Entscheidung des BVerfG sind die derzeit geltenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen grundsätzlich verfassungskonform, müssen jedoch in Teilen nachgebessert werden. Der Gesetzgeber ist zu einer Neuregelung bis spätestens 30.06.2016 aufgefordert. Trotz der für gleichheitswidrig befundenen Normen gelten die bisherigen Regelungen bis zu einer Neureglung fort. Das BVerfG hat den Vertrauensschutz lediglich für die Fälle einer exzessiven Ausnutzung der Verschonungsregelungen versagt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 02.06.2015 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat am 08.07.2015 den Regierungsentwurf verabschiedet. Es ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum Ende des Jahres zu rechnen.
Gegenüber dem Referentenentwurf (siehe Deloitte Tax-News) enthält der Regierungsentwurf einige substanzielle Änderungen, die im Folgenden dargestellt werden.
Bundesregierung, Regierungsentwurf
Bundesfinanzministerium, Information zu den Inhalten des Regierungsentwurfes
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