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13.08.2012
Erbschaftsteuer

Vermögensteuer: Rot-grüne Bundesländer wollen Steuer wieder einführen

Die rot-grün geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden Württemberg und das SPD-geführte Hamburg haben angekündigt, nach der Sommerpause eine Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Wiedererhebung der Vermögensteuer zu starten.

Hintergrund

In der Folge des Beschlusses des BVerfG vom 22.06.1995 - 2 BvL 37/91 - wurde die Vermögensteuer für Veranlagungszeiträume ab 1997 nicht mehr erhoben. Es war nach dem Beschluss des BVerfG nicht mehr zur Verabschiedung einer verfassungskonformen gesetzlichen Neuregelung, vor dem vom Gericht vorgegebenen Termin 31.12.1996, gekommen.

Gesetzgebungsinitiative

Die rot-grün regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie das SPD-regierte Hamburg bereiten derzeit einen Gesetzentwurf für die Wiederbelebung der Vermögensteuer vor. Dieser Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden. Diskutiert wird danach eine Vermögensteuer, die sowohl privates als auch betriebliches Vermögen umfasst. Es wird ein Steuersatz von 1 % diskutiert. Der Freibetrag für natürliche Personen wird angedacht mit 2 Mio. Euro und im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten mit 4 Mio. Euro. In die Bemessungsgrundlage für die Vermögensteuer soll danach auch das Betriebsvermögen von Personengesellschaften einfließen. Unbeschränkt vermögensteuerpflichtig sollen auch Kapitalgesellschaften sein, wobei hier über Verfahren nachgedacht wird, eine Doppelbesteuerung auf der Ebene der Kapitalgesellschaften dem Anteilseigner zu mildern oder zu beseitigen.

Ausblick: Auch wenn der Bundesrat dieser Gesetzgebungsinitiative zustimmen sollte, ist derzeit nicht zu erwarten, dass der Bundestag seine Zustimmung gibt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass das Thema Vermögensteuer Gegenstand des bevorstehenden Bundestagswahlkampfes wird. 

Fundstelle

Finanzministerium NRW, Pressemitteilung vom 08.08.2012

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