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URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/indirekte-steuern-zoll/bmf-neuer-referentenentwurf-zum-spitzenausgleich-ab-2013.html
19.07.2012
Indirekte Steuern/Zoll

BMF: Neuer Referentenentwurf zum Spitzenausgleich ab 2013

Aktueller Beitrag: Bundeskabinett: Spitzenausgleich ab 2013 beschlossen vom 01.08.2012

Hintergrund

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13.07.2012 einen erneuten Referentenentwurf zu den Neuregelungen zum sog. Spitzenausgleich ab 2013 für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes vorgelegt. Die Neuregelung des § 10 StromStG/ § 55 EnergieStG ist notwendig, da der Spitzenausgleich in der bisherigen Form von der Europäischen Kommission beihilferechtlich nur bis zum 31.12.2012 genehmigt wurde. Eine Neuregelung des Spitzenausgleichs ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Vorgaben des Energiekonzepts der Bundesregierung vom 28.09.2010 erforderlich, wonach der Spitzenausgleich ab dem Jahr 2013 nur noch gewährt werden soll, wenn die Betriebe einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. Der nunmehr vorliegende Referentenentwurf löst den bisher in der Diskussion befindlichen Entwurf ab (siehe Deloitte Tax-News).

Wesentliche Inhalte des Referentenentwurfs

Der Entwurf der Nachfolgeregelung für den Spitzenausgleich ab dem Jahr 2013 koppelt den Spitzenausgleich an die Erhöhung der Energieeffizienz. Grundlage dieser Erhöhung ist die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz, die ebenfalls als Entwurf vorgelegt wurde. Kernaussage des Entwurfs der Vereinbarung ist die Zusage der deutschen Wirtschaft für die Gewährung der Steuerentlastungen des Spitzenausgleichs Energiemanagementsysteme bzw. Audits in den Unternehmen einzuführen, damit unter Berücksichtigung einer Kosten-/Nutzenanalyse entsprechende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt werden können. In dem Entwurf zur vorgenannten Vereinbarung findet sich ferner eine Zusage des produzierenden Gewerbes, die Energieeffizienz ab dem Jahr 2013 zu erhöhen. Diese Verpflichtung zu Effizienzsteigerungen und die notwendigen finanziellen und organisatorischen Anstrengungen zur Einrichtung von Audits insbesondere der Energiemanagementsysteme stellt nach Ansicht des Entwurfs die Gegenleistung für die von der Bundesregierung weiterhin vorgesehene Entlastung des produzierenden Gewerbes durch die Gewährung des sog. Spitzenausgleichs dar.

Ausweislich des Referentenentwurfs geht das Bundesministerium der Finanzen von Kosten i.H.v. rd. 150 bis 250 Mio. EUR für die Einführungsphase von Energiemanagementsystemen und Umweltsystemen in den Jahren 2013 bis 2015 und ab dem 2016 von jährlich insg. rd. 100 Mio. EUR aus, die auf ca. 25.000 betroffene Unternehmen des produzierenden Gewerbes verteilt werden.

Ab dem Jahr 2013 soll der Spitzenausgleich nur noch dann gewährt werden,

  • wenn das Unternehmen für das Antragsjahr den Nachweis erbringt, dass es ein Energiemanagementsystem eingeführt hat
  • der für das Antragsjahr vorgesehene Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde und von der Bundesregierung aufgrund eines Berichts, den ein unabhängige wissenschaftliches Institut im Rahmen des Monitorings nach der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der o.g. Vereinbarung der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz erstellt hat, festgestellt wurde und diese Feststellung im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wurde.

Energiemanagementsysteme (EnMS)

Der Entwurf sieht vor, dass das EnMS den Anforderungen der DIN EN 16001, Ausgabe August 2009 oder der DIN EN ISO 5001, Ausgabe Dezember 2001 entspricht oder alternativ das das Unternehmen den Nachweis führt, dass es eine registrierte Organisation nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 61/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/691/EG und 2006/193/EG (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1) ist. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die DIN EN 16001 ab dem 24. April 2012 zurückgezogen und durch die internationale Norm DIN EN ISO 50001 ersetzt wurde.

Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind im Hinblick auf das EnMS entsprechende Erleichterungen vorgesehen, wobei die EnMS den Mindestanforderungen der DIN EN 16247 – 1, Ausgabe September 2012 entsprechen müssen.

Ferner sieht der Entwurf vor, dass erst ab 2015 der Nachweis zu führen ist, dass die Einführung eines Energiemanagementsystems im Antragsjahr oder früher abgeschlossen wurde. Für die Antragsjahre 2013 und 2014 wird der Spitzenausgleich nur dann gewährt, wenn das Unternehmen den Nachweis erbringt, dass es im jeweiligen Antragsjahr oder früher mit der Einführung des EnMS begonnen hat. Für KMU gilt diese Regelung entsprechend. Sonderregelungen sind für die Neugründung von Unternehmen vorgesehen.

Den jeweiligen Nachweis für das EnMS können die Unternehmen durch sog. Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen oder akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen erbracht werden.

Zielwerte für eine Reduzierung der Energieintensität

Der neue Entwurf sieht sog. Zielwerte für eine Reduzierung der Energieintensität im jeweiligen Antragsjahr vor. Als Zielwert wird der Prozentsatz definiert, um den sich die Energieintensität in dem für das Antragsjahr maßgeblichen Bezugsjahr gegenüber dem Basiswert verringert. Der Basiswert ist die jahresdurchschnittliche Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Für das Antragsjahr 2015 mit dem Bezugsjahr 2013 gilt ein Zielwert von 1,3 %. Dieser Zielwert steigert sich nach den bisherigen Vorstellungen des BMF schrittweise im Antragsjahr 2018 für das Bezugsjahr 2016 auf 5,25 %. Wird der jeweilige Zielwert in den betreffenden Antragsjahren nicht zu 100 % erreicht,

  • wird eine 60 %-ige Steuerentlastung gewährt , wenn der Zielwert mindestens zu 92 % erreicht wird und
  • eine 80 %-ige Steuerentlastung gewährt, wenn der Zielwert mindestens zu 96 % erreicht wird. 

Damit entscheidet sich die Bundesregierung im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf, der noch eine sog. Branchenlösung vorsah für die sog. Glockenlösung. Die technischen Maßnahmen, die noch im ersten Entwurf gefordert wurden, sind im neuen Entwurf ebenfalls nicht mehr enthalten.

Parlamentarisches Verfahren und Europäische Vorgaben

Dieser Referentenentwurf soll am 01.08.2012 im Bundeskabinett verabschiedet werden. Mit dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird im November oder Dezember 2012 gerechnet. Ferner wird der Spitzenausgleich nach Maßgabe und bis zum Auslaufen der hierfür erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission oder der hierfür erforderlichen Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission gewährt. Das Auslaufen der Genehmigung oder der Freistellungsanzeige wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt gegeben.

Zusätzliche Cash-Effekte neben dem Spitzenausgleich?

Die Einführung von Energiemanagementsystemen wird mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Die Änderungen der Regelungen zum Spitzenausgleich sollten daher zum Anlass genommen werden, die jeweiligen Produktionsprozesse auf mögliche Alternativen zum Spitzenausgleich bzw. auf zusätzliche steuerliche Entlastungen zu überprüfen. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass nicht alle Unternehmen die jeweils möglichen Steuerentlastungen erschöpfend beantragen oder Steuerentlastungsanträge wegen nicht hinreichender Dokumentation vom Hauptzollamt abgelehnt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Meistens spielt die Unkenntnis der Bandbreite der Steuerentlastungen und die richtige Umsetzung der Antragstellung die entscheidende Rolle. Bei einer sorgfältigen Analyse der Produktionsprozesse und der Implementierung eines darauf abgestimmten steuerlichen Compliance-Management-Prozesses können neue und zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten generiert werden. Neben der Einführung eines EnMS bedeuten zusätzliche steuerliche Entlastungen auch zusätzliche Liquidität im Unternehmen. In diesem Fall können die Energiekosten für die Folgejahre nachhaltig gesenkt werden.

Nutzen Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten vollständig aus?! 

Webcast zum Thema Spitzenausgleich und EnMS 

Über weitere Einzelheiten der Neuregelungen Spitzenausgleich, über Treiber, Anforderungen und Vorteile eines Energiemanagementsystems sowie über potentielle Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse im Rahmen von Produktinnovationen informieren wir Sie in unserem Webcast am 18.09.2012.

Für inhaltliche bzw. organisatorische Fragen vorab stehen wir Ihnen jederzeit gerne per E-Mail unter energytax@deloitte.de zur Verfügung. Für die Teilnahme an dem für Sie kostenfreien Webcast können sich hier registrieren: Link zum Webcast.

Fundstelle

BMF, Referentenentwurf vom 13.07.2012

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