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29.07.2020
Indirekte Steuern/Zoll

COVID 19: EU-Kommission verlängert Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen bei der Einfuhr medizinischer Geräte

Am 11. Juni 2020 hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten gefragt, ob sie eine Verlängerung der Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen für medizinische Güter, die zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie eingeführt werden, für notwendig erachten.

Die Mitgliedstaaten haben dies bejaht.

Da die COVID-19 Infektionen in der EU immer noch anhalten und weiterhin vermehrter Bedarf an medizinischer Ausrüstung besteht, hat die EU-Kommission am 23.Juli 2020 entschieden, die mit Beschluss (EU) 2020/491 vom 3. April 2020 eingeführte Eingangsabgaben- und Mehrwertsteuerbefreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahre 2020 benötigt werden, zu verlängern.

Ursprünglich galt die Befreiung nur für Einfuhren zwischen dem 30. Januar und dem 31. Juli 2020. Der Zeitraum wurde nun bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.

Von der Befreiung umfasst sind Masken und Schutzausrüstungen, sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte.

Nach wie vor gilt, dass die Waren nur dann befreit sind, wenn kostenlos an Personen verteilt, die an COVID-19 erkrankt, davon bedroht oder an der Bekämpfung des Ausbruchs beteiligt sind.

Anmerkung

Bei Fragen zu diesem Newsletter oder bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantwortung von speziellen Fragen zu den zollrechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise.

Fundstelle

EU Kommission, Entscheidung vom 23.07.2020, C(2020) 4936 

Ihre Ansprechpartner

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Senior Manager

mhundebeck@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2608

Manuel Brucher
Senior Manager

mbrucher@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2520

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