Die Bundesregierung plant eine grundlegende Novellierung des Postrechts. Die beabsichtigten Änderungen haben Auswirkungen auf Vorschriften der Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung.
Das Postrechtmodernisierungsgesetz (PostModG) ist ein Gesetzentwurf, dass die Bundesregierung am 20.12.2023 beschlossen hat, um den Postrechtsrahmen mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes zu modernisieren. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen zu sichern, auch bei sinkenden Briefmengen. Dazu werden die Brieflaufzeiten angemessen verlängert und die Briefpreise unter dem europäischen Durchschnitt gehalten. Zudem soll Wettbewerbern der Deutschen Post besserer Zugang zu diesem Markt ermöglicht werden.
Das PostModG enthält unter anderem Änderungen der Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung (FGO), die insbesondere für die Wahrung von Rechtsbehelfsfristen relevant sind:
Die Änderungen der AO in § 122 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 2a und 2b sowie § 122a Absatz 4 AO sind voraussichtlich auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Die Änderungen der FGO treten voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Gesetzentwurf ist dem Bundestag zugeleitet worden. Eine erste Lesung steht für den 23. Februar 2024 auf der Tagesordnung.
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Christian Moeser
Director in Tax and Legal → Indirect Tax, Financial Services
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