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16.11.2016
Indirekte Steuern/Zoll

Europäische Kommission: Aktualisierte Kombinierte Nomenklatur gültig ab 01.01.2017

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur veröffentlicht. Die Aktualisierung gilt ab dem 01.01.2017.

Aktualisierung 2017

Die Europäische Kommission passt jedes Jahr im Herbst die Kombinierte Nomenklatur (KN) an die technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen an. Am 28.10.2016 hat sie die neueste Version der KN veröffentlicht. Diese Aktualisierung gilt ab dem 01.01.2017.

Abzurufen ist der neue Wortlaut des Anhangs der Grund-VO (EWG) Nr. 2658/87 im EU-Amtsblatt L 294 28.10.2016.

Die Kombinierte Nomenklatur

Wenn Waren in der Union bei der Zollverwaltung angemeldet werden, müssen sie grundsätzlich in die KN eingereiht werden. Bei der Anmeldung von Waren zur Ein- oder Ausfuhr muss angegeben werden, unter welche Unterposition der KN die Waren fallen. Daraus ergibt sich, welcher Zollsatz auf die Waren angewandt wird und wie sie für statistische Zwecke behandelt werden.

Die KN dient der Bezeichnung von Waren. Mit ihrer Festlegung sollte sowohl den Bedürfnissen des Gemeinsamen Zolltarifs als auch der Außenhandelsstatistiken der Union entsprochen werden. Die KN wird außerdem für die innergemeinschaftlichen Handelsstatistiken genutzt.

Betroffene Norm

VO (EWG) 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (in der Fassung von 2016)

Fundstelle

VO (EU) 2016/1821 im EU-ABl. L 294 vom 28.10.2016

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