Am 11.06.2021 wurde die neue Verordnung (EU) 2021/1821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (EU-Dual-Use-Verordnung) veröffentlicht.
Die bisher geltende EG-Dual-Use-Verordnung (VO (EG) 428/2009 wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit und der Effizienz wurde die Verordnung daher neu gefasst. Die Verordnung tritt am 09.09.2021 in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin die „alte“ Verordnung.
Kernelemente der Neufassung sind striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen (Nr. EU007 und Nr. EU008) sowie die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene.
Der Kreis der von Anhang I erfassten Güter wird durch die neue Verordnung nicht verändert.
Die Neuerungen im Einzelnen:
Betroffene Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Dual-Use-Verordnung nutzen, um ggf. interne Prozesse und IT-Systeme rechtzeitig auf die Veränderungen umzustellen. Unternehmen, die zudem vom Kreis der Güter für digitale Überwachungstechnik betroffen sind oder die AG EU 007 für die Ausfuhr konzerninterner Software und Technologie verwenden wollen, sollten spätestens jetzt mit der Implementierung eines Internen Compliance Programms beginnen.
Die EU-Kommission wird Leitlinien zur Verfügung stellen, um besonders dem Informationsbedarf der KMU gerecht zu werden. Darüber hinaus hat das BAFA angekündigt Informationsmaterialien und Merkblätter zu veröffentlichen.
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Außenwirtschaft - Exportkontrolle aktuell
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