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07.03.2023
Indirekte Steuern/Zoll

VAT Expert Group (VEG): Sind Innenumsätze im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft steuerbar?

​Die VAT Expert Group der EU-Kommission hat sich im Dezember des vergangenen Jahres mit der Frage beschäftigt, ob Leistungen zwischen Mitgliedern einer Organschaft (sog. Innenumsätze) als steuerbar zu behandeln sind. Im Protokoll der Sitzung ist ein Vertreter der Kommission zitiert, der sich eindeutig zu dieser Frage äußert. 

Hintergrund

Die im Dezember 2022 veröffentlichten EuGH-Urteile zur Unionsrechtsmäßigkeit der deutschen Organschaftsregelung (EuGH, Urteile v. 01.12.2022, C-141/20, Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mbH sowie C-269/20, Finanzamt T, siehe Deloitte Tax-News; Deloitte Tax-News) beschäftigen sich im Wesentlichen mit der Frage, wer bei Vorliegen einer Mehrwertsteuergruppe Steuerpflichtiger ist. Daneben beinhaltet das EuGH Urteil C-141/20 Ausführungen zur Selbständigkeit der Mitglieder einer Organschaft, die das bisherige Verständnis der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen zwischen den Gruppenmitgliedern in Frage stellen (vgl. Rz. 78). Die Beantwortung der Frage, ob die Leistungen zwischen Gruppenmitgliedern nicht steuerbare Innenumsätze darstellen oder ob die Wirkung der Organschaft allein auf verfahrensrechtliche Aspekte („Steuererklärungsgemeinschaft“) beschränkt ist, hat wesentlichen Einfluss auf den Umgang und die Rechtsfolgen der Organschaft. Nach deutschem (und bspw. auch nach niederländischem und österreichischem) Verständnis sind die Mitglieder der Organschaft nicht selbständig, sondern Teil des Unternehmens des Organträgers. Sie „verschmelzen“ zu einem Steuerpflichtigen, so dass die zwischen den Mitgliedern erbrachten Umsätze nicht steuerbare Innenumsätze darstellen. Die Organschaft war und ist daher bislang insbesondere für die Unternehmensgruppen von Interesse, die Mitglieder hat, die nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, da sich so Kostenbelastungen durch anfallende Umsatzsteuer vermeiden lassen.

Im Rahmen der derzeitigen Diskussion über die (Nicht-)Steuerbarkeit der Innenumsätze, gibt es einige Gründe, die für die Aufrechterhaltung des bisherigen Verständnisses sprechen (vgl. Deloitte Tax News). Ein weiteres Argument liefert das kürzlich veröffentlichte Protokoll der letzten Dezember Sitzung der MwSt-Expertengruppe (VAT Expert Group, VEG).

VAT Expert Group

Die durch Kommissionsbeschluss im Jahr 2012 eingesetzte VAT Expert Group, regelmäßig bestehend aus knapp über 40 Mitgliedern aus ganz Europa, die in einem Auswahlverfahren alle drei Jahre neu festgelegt werden, unterstützt und berät die EU-Kommission in Fragen der MwSt. Das betrifft insbesondere die Vorbereitung von Rechtsakten und anderen politischen Initiativen im Bereich der MwSt. Die Expertengruppe, die sich aus Einzelpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen und Organisationen, die insbesondere Unternehmen und Steuerexperten vertreten, zusammensetzt, wurde am 1.10.2022 für die kommenden drei Jahre ernannt.

Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen

Die VAT Expert Group der EU-Kommission hat sich in ihrer 32. Sitzung im Dezember des vergangenen Jahres mit der Frage beschäftigt, ob Leistungen zwischen Mitgliedern einer Organschaft (sog. Innenumsätze) als steuerbar zu behandeln sind. In dem Protokoll der Sitzung wird ein Vertreter der Kommission zitiert, der diese Rechtsauffassung verneint. Das Gremium nahm Bezug auf die beiden Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen (C-141/20 Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie and C-269/20 Finanzamt T). Wörtlich heißt es in dem Protokoll:

“One member raised a question as regards two recent cases rendered by the CJEU (C-141/20 Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie and C-269/20 Finanzamt T), which concern the conditions to form a VAT group and the rights and obligations of a VAT group. Some doubts were expressed as to whether in light of those judgments the transactions carried out between the members of a VAT group were taxable or not. In response to the question, the Commission services indicated that in their view internal supplies made by the members of a VAT group should not, in principle, be considered taxable taxations. ..."

Anmerkung

Die Ausführungen im Sitzungsprotokoll der VEG haben keine rechtliche Wirkung. Steuerpflichtige können sich weder auf die Aussagen noch auf das Protokoll berufen. Dennoch ist die zitierte Aussage ein Indikator dafür, dass die Kommissionsvertreter die Ansicht teilen, nach der die Innenumsätze als nichtsteuerbar zu behandeln sind. Die Aussage kann Steuerpflichtigen als Hinweis dienen, wie der derzeitige Stand der Diskussion auf EU-Ebene verläuft. Eine weitere Klärung kann im Rahmen der Nachfolgeentscheidungen des BFH zu den EuGH Entscheidungen erfolgen.

Betroffene Normen

​§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; Art. 11 MwStSystRL; § 3 Abs. 9a Nr.2 UStG; Art. 26 MwStSystRL

Fundstellen

VAT Expert Group, 32nd Meeting, 06.12.2022 

EuGH, Urteil vom 01.12. 2022, C-141/20

EuGH, Urteil vom 01.12.2022, C-269/20

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