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25.07.2019
Indirekte Steuern/Zoll

Zoll: Neues Bürger- und Geschäftskundenportal

Ab dem 01.10.2019 können verschiedene Antragsverfahren und Geschäftsprozesse über das neue Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls abgewickelt werden.

Hintergrund

Die deutsche Zollverwaltung informiert, dass zum 01.10.2019 das neue Bürger- und Geschäftskundenportal an den Start geht. Das Portal soll einen einfachen und effizienten Zugang zu den Dienstleistungen der Zollverwaltung ermöglichen.

Dienstleistungen im Bürger- und Geschäftskundenportal

Geschäftskunden können somit ab dem 01.10.2019 folgende Dienstleistungen online abwickeln:

  • Verbindliche Zolltarifauskunft (zukünftig ausschließlich über das Portal)
  • EORI- Nummer- Verwaltung
  • Gewerblicher Rechtschutz

Nach Angaben der deutschen Zollverwaltung sollen den vorgenannten Dienstleistungen weitere folgen.

Registrierung

Die Registrierung für das Bürger- und Geschäftskundenportal erfolgt entweder über einen Zugang durch E-Mail und Passwort oder durch eine Anmeldung mittels ELSTER. Je nach Zugangsmittel stehen unterschiedliche Dienstleistungen zur Verfügung.

Kommunikation mit den Zollbehörden

Das Portal soll neben einer vereinfachten Abwicklung zollrelevanter Prozesse auch die Kommunikation mit dem Zoll verbessern. Hierzu werden folgende Funktionen bereitgestellt:

  • sichere Identifizierung mittels ELSTER
  • Zugang zu den online verfügbaren Dienstleistungen nach einmaliger Registrierung mit nur einem Login
  • Vorgangsübersicht einschließlich einer Statusverfolgung
  • elektronisches Postfach
  • Erhalt von Online-Bescheiden in Formaten, die digital weiterverarbeitet werden können.

Der neue eAntrag für die verbindliche Zolltarifauskunft

Ab dem 01.10.2019 wird das papiergestützte Antragsformat auf Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft von einem neuen „eAntrag“ abgelöst. Inhaltlich werden sich hierdurch keine Änderungen ergeben. Zudem sind Antragstellungen in anderen Mitgliedsstaaten ab Oktober ebenfalls elektronisch durchzuführen. Hierfür sieht die EU-Kommission zwei Varianten vor:

  • Antragstellung über eine national entwickelte elektronische Lösung
  • Antragstellung über das Trader-Portal der EU.

Deutschland hat mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal ein nationales Trader-Portal entwickelt. Auch Spanien, Frankreich, Großbritannien, Kroatien und Polen streben eine nationale Lösung zur elektronischen Antragstellung der verbindlichen Zolltarifauskunft an. Informationen für die bestehenden Anforderungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten können auf der öffentlichen Seite der EU oder über das EU-Trader-Portal abgerufen werden.

Zusätzliche Informationen

Weitere Information zum Bürger- und Geschäftsportal des Zolls erhalten Sie als Publikation in dem Infopapier des Zolls, in der Präsentation zur Informationsveranstaltung des Zolls, auf der Webseite des Zolls und auf der Webseite der Bundesregierung.

Anmerkung

Bei Fragen zu diesem Newsletter und bei allgemeinem Beratungsbedarf steht Ihnen unser Global Trade Advisory Team gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Michael Hundebeck
Senior Manager

mhundebeck@deloitte.de
Tel.: +49 211 8772 2608

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