Am 26.09.2014 hat das BMF das finale Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften veröffentlicht. Das finale Schreiben entspricht in weiten Teilen dem Entwurf vom 05.11.2013. Es ersetzt das Schreiben vom 16.04.2010 und berücksichtigt gesetzliche Änderungen und die aktuelle Rechtsprechung.
Schwerpunkt des neuen BMF-Schreibens zur Anwendung der DBA auf Personengesellschaften sind – wie auch schon im BMF-Entwurf – Aussagen zur Anwendung von § 50i EStG.
Das BMF geht in seinem Schreiben bei den Ausführungen zu § 50d Abs. 10 EStG nicht darauf ein, dass der BFH diese Regelung dem BVerfG mit Beschluss vom 11.12.2013, I R 4/13, zur Überprüfung vorgelegt hat, da der BFH von der Verfassungswidrigkeit des Treaty Override sowie der rückwirkenden Anwendung der Regelung ausgeht.
BMF, Schreiben vom 26.09.2014, IV B 5 - S 1300/09/10003
BMF, Entwurf-Schreiben vom 05.11.2013, IV B 5 - S 1300/09/10003, siehe Deloitte Tax-News
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