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04.12.2012
Internationales Steuerrecht

Bundesrat: Zustimmung zu den DBA mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden, aber keine Mehrheit für Steuerabkommen mit der Schweiz

Der Bundesrat hat am 23.11.2012 dem umstrittenen Steuerabkommen mit der Schweiz seine Zustimmung verweigert. Den Gesetzesentwürfen zu den Abkommen mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden hat der Bundesrat hingegen zugestimmt.

Keine Mehrheit für das Steuerabkommen Schweiz

Dem kontrovers diskutierten Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (siehe Beitrag vom 22.06.2012) hat der Bundesrat am 23.11.2012 vorerst die Zustimmung verweigert. Die Bundesregierung hat den Vermittlungsausschuss eingeleitet. Der Entwurf zum Steuerabkommen Schweiz umfasst u.a. folgende Änderungen: 

  • Abgeltungsteuer auf künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz (mit einem einheitlichem Steuersatz von 26,375 %) 
  • Pauschale Nachversteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen mit einem Steuersatz von 21 bis 41 % abhängig vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens 
  • Bis zu 1.300 Auskunftsgesuche innerhalb eines Zweijahreszeitraums zulässig im Rahmen des erweiterten Informationsaustauschs 
  • Keine Verlagerung von Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger aus der Schweiz in Drittstaaten ohne Meldung 
  • Erhebung einer Erbschaftsteuer i.H.v. 50 %, sofern die Erben nicht einer Offenlegung gegenüber den deutschen Steuerbehörden zustimmen

Zustimmung des Bundesrats zu weiteren Abkommen

Den Gesetzen zur nationalen Ratifizierung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, Luxemburg und den Niederlanden hat der Bundesrat am 23.11.2012 hingegen seine Zustimmung erteilt. Diese umfassen u.a. folgende Änderungen:

DBA Liechtenstein 

  • Entlastung grenzüberschreitender Beteiligungen durch Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden (Mindesthaltedauer 1 Jahr und Mindestbeteiligung 10 %), Zinsen und Lizenzgebühren 
  • Einführung einer Schiedsklausel, die gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird 
  • Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden 
  • Regelungen zur Vermeidung des Abkommensmissbrauchs

DBA Luxemburg

  • Anknüpfungspunkt für die Abkommensberechtigung ist nunmehr entsprechend internationaler Praxis die Ansässigkeit und nicht wie bisher Wohnsitz bzw. Ort der Geschäftsleitung 
  • Schachteldividenden: Senkung des reduzierten Quellensteuersatzes von 10 % auf 5 % und der hierfür erforderlichen Mindestbeteiligungshöhe von 25 % auf 10 % 
  • Regelung zur Besteuerung von Ruhegehältern aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat zugeordnet werden 
  • Einführung einer „subject-to-tax“ Klausel sowie einer allgemeinen „switch-over“ Klausel

DBA Niederlande 

  • Schachteldividenden: Senkung des reduzierten Quellensteuersatzes von 10 % auf 5 % und der hierfür erforderlichen Mindestbeteiligungshöhe von 25 % auf 10 % 
  • Neben Besteuerungsrecht des Kassenstaates für Sozialversicherungsrenten auch Besteuerungsrecht des Förderstaates für Renten, die mehr als 15.000 Euro jährlich betragen 
  • Grundbesitzklausel nach Muster des Art. 13 Abs. 4 OECD-MA gegen Gestaltungen, bei denen das Besteuerungsrecht für Immobilien-Veräußerungsgewinne durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft aus dem Belegenheitsstaat in den Ansässigkeitsstaat des Veräußerers verlagert wird

Offen ist bei allen drei Abkommen, ob der Austausch der Ratifikationsurkunden noch dieses Jahr erfolgt und damit die jeweiligen Neuregelungen bereits ab dem 01.01.2013 anzuwenden sind. Bei einer Ratifizierung im Jahr 2013 treten die Abkommen erst ab dem 01.01.2014 in Kraft.

Fundstellen

DBA Deutschland – Liechtenstein vom 17.11.2011
DBA Deutschland – Luxemburg vom 23.04.2012, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
DBA Deutschland – Niederlande vom 12.04.2012
Steuerabkommen Deutschland – Schweiz vom 21.09.2011 (ink. Ergänzungsprotokoll vom 05.04.2012), siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News

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