Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein am 19.12.2012 ist das Abkommen in Kraft getreten. Damit ist das DBA Liechtenstein ab dem 01.01.2013 anzuwenden.
Am Mittwoch, dem 19.12.2012, wurden in Vaduz die Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein, dem der Bundesrat am 23.11.2012 zugestimmt hatte (siehe Beitrag vom 04.12.2012), ausgetauscht. Das Abkommen vom 17.11.2011 findet somit ab dem 01.01.2013 Anwendung. Die erforderliche Bekanntgabe des Tages, an dem das Abkommen in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt ist bis heute jedoch noch nicht erfolgt.
Bundesministerium der Finanzen, Veröffentlichung des Abkommenstextes im Internet
Zustimmung des Bundesrats zum DBA Deutschland – Liechtenstein, siehe Zusammenfassung in den Deloitte Tax-News
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