Aktuell: Der Europäische Rat hat am 22.03.2021 die Änderungsrichtlinie (2011/16/EU) über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die insbesondere Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber vorsieht, verabschiedet. Die meisten Vorschriften sind von den EU-Mitgliedstaaten bis 31.12.2022 in nationales Recht umzusetzen und ab 01.01.2023 anzuwenden (siehe Deloitte Tax News).
Europäischer Rat, Pressemittteilung vom 22.03.2021
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom 19.02.2021
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Die EU-Finanzminister haben sich beim ECOFIN im
Dezember politisch auf den geänderten, am 25.11.2020 veröffentlichten Vorschlag einer Änderungsrichtlinie, der insbesondere Meldepflichten für digitale
Plattformbetreiber vorsieht, geeinigt. Voraussichtlich wird diese
Änderungsrichtlinie Ende Januar 2021 verabschiedet werden. Die Vorschriften sollen ab dem 01.01.2023 zur Anwendung kommen.
Die EU Kommission hatte bereits am 15.07.2020 ein Steuerpaket für eine faire und einfache Besteuerung veröffentlicht (siehe Deloitte Tax News). Dieses Steuerpaket umfasste bereits einen Vorschlag einer Änderungsrichtlinie („DAC7“) hinsichtlich der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, der insbesondere Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber vorsieht. Diese Änderungsrichtlinie soll dazu dienen, den Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft besser zu begegnen. Ziel ist es, dass Steuerbehörden in der Lage sind festzustellen, ob Einkünfte aus Verkäufen oder Dienstleistungen über digitale Plattformen korrekt deklariert werden.
Auch die OECD hatte am 03.07.2020 einen Vorschlag für Modellregeln zur steuerlichen Berichterstattung von Online-Plattformbetreibern der Sharing- und Gig-Wirtschaft veröffentlicht (siehe Deloitte Tax News). Nach diesem Vorschlag sollen die Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, Informationen über die erzielten Einnahmen von Verkäufern, die über ihre Plattform Unterkunft, Transport oder persönliche Dienstleistungen anbieten und vertreiben, den Steuerbehörden zu melden.
Am 25.11.2020 wurde ein geänderter Vorschlag einer Änderungsrichtlinie („DAC7“) hinsichtlich der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden veröffentlicht. Dieser Vorschlag sieht Meldepflichten für bestimmte Plattformbetreiber vor.
Darüber hinaus präzisiert der o.g. Vorschlag einer Änderungsrichtlinie auch die Vorschriften in anderen Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, z.B. bei der Steuermissbrauchsbekämpfung und bei gemeinsamen Steuerprüfungen.
Die EU-Finanzminister haben sich beim ECOFIN im Dezember politisch auf den o.g. Vorschlag einer Änderungsrichtlinie vom 25.11.2020 geeinigt. Voraussichtlich wird diese Änderungsrichtlinie Ende Januar 2021 verabschiedet werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann bis zum 31.12.2022 (und damit ein Jahr später als bislang vorgesehen) Zeit, die Regelungen in nationales Recht zu überführen. Die Vorschriften sollen ab dem 01.01.2023 zur Anwendung kommen. Folglich müssten die Plattformbetreiber die ersten Meldungen bis Ende Januar 2024 an die Finanzverwaltung übermitteln.
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom 25.11.2020
Pressemitteilung des Rates vom 01.12.2020, Video conference of economics and finance ministers - Consilium (europa.eu)
EU Kommission, Steuerpaket vom 15.07.2020, siehe Deloitte Tax News
OECD, Vorschlag für „Model Rules for Reporting by Platform Operators with respect to Sellers in the Sharing and Gig Economy“ vom 03.07.2020, siehe Deloitte Tax News
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