Der ECOFIN-Rat hat auf seiner Sitzung am 08.12.2015 die Richtlinie zum automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden („Rulings“) und Vorabverständigungsvereinbarungen („APAs“) verabschiedet. Von den Rulings oder APAs betroffene Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission haben danach bestimmte Informationen zu erhalten. Die an die EU-Kommission zu übermittelnden Informationen wurden im Vergleich zum Richtlinienentwurf aus dem März 2015 reduziert. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Am 18.03.2015 hatte die EU-Kommission ihr Steuertransparenzpaket, in dem auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten betreffend „Rulings“ und „Vorabverständigungsvereinbarung“ („APAs“) mit grenzüberschreitender Bedeutung vorgesehen war (siehe Deloitte Tax-News).
Der ECOFIN-Rat konnte am 06.10.2015 eine politische Einigung hinsichtlich des automatischen Austausches von „Rulings“ und „APAs“ erzielen.
Am 08.12.2015 hat der ECOFIN-Rat die Richtlinie zum automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden verabschiedet; sie wird zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die Richtlinie sieht die Übermittlung der Vorbescheide oder Vorabverständigungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten an alle betroffenen Mitgliedsstaaten und an die EU-Kommission vor. Die Kommission soll die Information allein dafür erhalten, um den Informationsaustausch verfolgen und bewerten zu können. Die Kommission erhält daher nur eine begrenzte Zahl von Basisinformationen. Anders als an die betroffenen Mitgliedsstaaten soll an die Kommission nicht übermittelt werden:
Der automatische Informationsaustausch erstreckt sich auf Vorbescheide oder Vorabverständigungen, die
Die Mitgliedsstaaten können auf den Austausch von Rulings und APAs über die Verrechnungspreisgestaltung verzichten, wenn diese
Bi- oder multilaterale Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittländern sind vom Geltungsbereich des automatischen Informationsaustausches ausgenommen, sofern das entsprechende internationale Steuerabkommen eine Weitergabe an Dritte nicht erlaubt.
Die EU-Kommission soll bis zum 31.12.2017 ein sicheres Zentralregister errichten, zu dem die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten und – in begrenztem Umfang (s.o.) – die EU-Kommission Zugang haben.
Fundstelle
Richtlinie zum automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden vom 24.11.2015
Verabschiedung einer Richtlinie zum automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden, PM vom 08.12.2015
Weitere Fundstellen
Politische Einigung über die Richtlinie zum automatischen Austausch von grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden, PM vom 06.10.2015
EU Kommission: Steuertransparenzpaket vorgestellt, siehe Deloitte Tax-News
www.deloitte-tax-news.de | Diese Mandanteninformation enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen eines Einzelfalles gerecht zu werden. Sie hat nicht den Sinn, Grundlage für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen jedweder Art zu sein. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Sollte jemand Entscheidungen jedweder Art auf Inhalte dieser Mandanteninformation oder Teile davon stützen, handelt dieser ausschließlich auf eigenes Risiko. Deloitte GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen.
This client information exclusively contains general information not suitable for addressing the particular circumstances of any individual case. Its purpose is not to be used as a basis for commercial decisions or decisions of any other kind. This client information does neither constitute any advice nor any legally binding information or offer and shall not be deemed suitable for substituting personal advice under any circumstances. Should you base decisions of any kind on the contents of this client information or extracts therefrom, you act solely at your own risk. Deloitte GmbH will not assume any guarantee nor warranty and will not be liable in any other form for the content of this client information. Therefore, we always recommend to obtain personal advice. |