Die EU-Kommission hat am 24.6.2026 den Entwurf der Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC Recast) vorgestellt. In dieser Überarbeitung werden die bisherigen neun DAC-Richtlinien zusammengeführt und gleichzeitig einige Vereinfachungen und Neuerungen eingeführt. Der Richtlinienentwurf ist Teil der EU-Initiative zur Verringerung des Compliance-Aufwands für Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts.
Die bisherigen neun DAC-Richtlinien (Directive on Administrative Cooperation) bestehen aus der ursprünglichen DAC-Richtlinie (2011/16/EU) als grundlegendem Rahmen für die Amtshilfe und den Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung und den nachfolgenden acht Änderungsrichtlinien:
Die Zusammenführung des bislang fragmentierten Regelwerks in eine Richtlinie soll die Einheitlichkeit und Konsistenz des Rechtsrahmens erhöhen, die Rechtssicherheit stärken sowie die Auslegung erleichtern und die Anwendbarkeit für alle Beteiligten verbessern.
Neben der Konsolidierung der bisherigen DAC-Richtlinien enthält der neue Richtlinienentwurf jedoch auch inhaltliche Modifikationen, darunter erhebliche Erleichterungen im Bereich der Meldepflichten zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, Änderungen bei Meldungen von Einkünften über digitale Plattformen sowie weitere Neuregelungen.
Der nachfolgende Überblick stellt die wichtigsten Updates dar:
Die bisherige DAC 6-Richtlinie verpflichtet Intermediäre und in bestimmten Fällen auch Steuerpflichtige, grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit festgelegten Risikomerkmalen an die Finanzverwaltung zu melden. Ziel ist es, potenziell aggressive Steuerplanungen frühzeitig transparent zu machen und die entsprechenden Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten automatisch auszutauschen. Deutschland hat die Richtlinie durch die §§ 138d-138k AO umgesetzt. Die neue Richtlinie enthält im Wesentlichen folgende Anpassungen der bisherigen DAC 6-Richtlinie:
Ausführlicher zu den vorgeschlagenen Änderungen vgl. Beitrag zur DAC 6-Reform.
Die bisherige DAC 7-Richtlinie verpflichtet digitale Plattformbetreiber, Einkünfte ihrer Nutzer zu melden. Deutschland hat die Richtlinie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Die neue Richtlinie enthält im Wesentlichen folgende Anpassungen und Ergänzungen zur bisherigen Richtlinie:
Weitere (ausgewählte) Änderungen beziehen sich u.a. auf folgende Punkte:
Der Richtlinienentwurf sieht derzeit je nach Maßnahme eine Umsetzungspflicht für die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2027 bzw. zum 31. Dezember 2029 vor. Die vorgesehenen Erleichterungen bei der Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen sollen dabei bereits bis zum 31. Dezember 2027 in nationales Recht transformiert werden müssen. Der Beschluss der Richtlinie erfordert allerdings Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Änderungen des Richtlinienvorschlags sind daher nicht ausgeschlossen.
EU Kommission, Richtlinienentwurf DAC-Recast vom 24.06.2026
EU Kommission, Anhänge zum Richtlinienentwurf DAC-Recast vom 24.06.2026
EU Kommission, Pressemitteilung vom 24.06.2026
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