Die EU Kommission hat am 07.03.2022 einen Management Plan für 2022 veröffentlicht. Auf der Agenda für 2022 stehen insbesondere ein Vorschlag zu steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen (sog. „Debt-Equity Bias Reduction Allowance (DEBRA)“), ein Vorschlag zur verpflichtenden Veröffentlichung des effektiven Steuersatzes von bestimmten multinationalen Unternehmen, eine Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden auf Kryptowerte und E-Geld, ein Vorschlag zur Umsetzung des OECD Übereinkommens hinsichtlich der Neuverteilung von Besteuerungsrechten („Pillar 1“) sowie ein Vorschlag eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystems für Dividenden und Zinsen.
Die EU Kommission hatte bereits im Steuer-Aktionsplan vom 15.07.2020 (siehe Deloitte Tax News) und in der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ vom 18.05.2021 Ziele und Maßnahmen für den Bereich Unternehmensbesteuerung in der EU für die nächsten Jahre angekündigt (siehe Deloitte Tax News).
Im am 07.03.2022 veröffentlichten Management Plan für das Jahr 2022 sind wiederum aktualisierte Ziele und Maßnahmen für den Bereich Unternehmensbesteuerung enthalten.
Laut dem Management Plan sind die 5 wichtigsten Ziele im Bereich Steuern- und Zollunion die folgenden:
Im Folgenden haben wir einen Überblick über die wichtigsten für das Jahr 2022 angekündigten Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung erstellt:
Für weitere Informationen, siehe auch einen englischsprachigen Beitrag von DT Luxemburg
EU Kommission, Management Plan 2022 (DG Taxation and Customs Union) vom 07.03.2022
EU Kommission, Steuer-Aktionsplan vom 15.07.2020, siehe Deloitte Tax News
EU Kommission, Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert vom 18.05.2021, siehe Deloitte Tax News
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