Dezember 2021: Am 22.12.2021 veröffentlichte die EU Kommission einen EU-Richtlinienentwurf zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2") (siehe Deloitte Tax News) und einen EU-Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen ("ATAD 3") (siehe Deloitte Tax News).
EU Kommission, Pressemitteilung vom 22.12.2021 (Pillar 2)
EU Kommission, Pressemitteilung vom 22.12.2021 (ATAD 3)
Mai 2021: In der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ vom 18.05.2021 hat die EU Kommission Ziele beschrieben und auch konkrete Maßnahmen für die nächsten Monate und Jahre angekündigt. Neben neuen Reporting-Pflichten für große Unternehmen sind im Kampf gegen Steuermissbrauch verschärfte Regelungen für Briefkastengesellschaften als auch ein neuer Vorschlag für eine gemeinsame steuerliche Bemessungsgrundlage für Unternehmen in der EU vorgesehen.
Die EU Kommission hatte bereits am 15.07.2020 ein Steuerpaket für eine faire und einfache Besteuerung veröffentlicht (siehe Deloitte Tax News) und darin u.a. angekündigt, dass die EU Kommission noch vor Ende des Jahres 2020 in einem Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert die nächsten Schritte darlegen wird. Ziel war schon damals eine tief greifende Reform des Körperschaftsteuersystems im Einklang mit unserer modernen und zunehmend digitalisierten Wirtschaft.
In dem Informationsblatt der EU Kommission vom 04.03.2021 (siehe Deloitte Tax News) wurden bereits erste Ziele der Initiative (u.a. mittelfristige Agenda für die Unternehmensbesteuerung in der EU) und das Umfeld (u.a. COVID-19-Pandemie, steuerliche Herausforderungen aufgrund einer zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft, neue Steuervermeidungsstrategien, Diskussionen auf OECD-Ebene hinsichtlich einer Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung) erläutert und eine Mitteilung für das zweite Quartal 2021 angekündigt.
Am 18.05.2021 hat nun die EU Kommission die angekündigte Mitteilung („Communication“) mit dem Titel „Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ an das Europäische Parlament und den Rat veröffentlicht.
Die o.g. Mitteilung enthält einen Art Arbeits- und Zeitplan der EU Kommission zu konkreten Maßnahmen, die im laufenden und in den nächsten Jahren erfolgen sollen.
Überblick über die angekündigten Maßnahmen:
1. Ziel: „Grüne Besteuerung“:
2. Ziel: Berücksichtigung einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft bei der Besteuerung:
3. Ziel: Bessere Transparenz bzw. Fortschritte bei der Bekämpfung von Steuerbetrug:
4. Ziel: Wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie:
5. Ziel: Einheitliches Unternehmenssteuersystem in Europa:
Es handelt sich hierbei sicherlich um eine ehrgeizige Agenda der EU Kommission, deren weitere Umsetzung, insbesondere aufgrund des Einstimmigkeitsprinzip in der Steuergesetzgebung in der EU, noch nicht gesichert ist, aber weiter verfolgt werden muss.
EU Kommission, Mitteilung vom 18.05.2021
EU Kommission, Pressemitteilung vom 18.05.2021
EU Kommission, Weitere Informationen zur Mitteilung “Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“
Weitere Informationen in einem ausführlichen englischsprachigen Beitrag von Deloitte Luxemburg (tax@hand).
Zum Thema „Pillar 1 und 2“:
Zum Thema „ATAD“:
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