Die EU-Kommission hat am 19.06.2023 einen Richtlinienentwurf für ein EU-weites Quellensteuerverfahren (Faster and Safer Relief of Excess Withholding taxes; abgekürzt: FASTER) veröffentlicht. Die Regelungen sollen bei quellensteuerpflichtigen Dividenden und Zinszahlungen von börsennotierten Wertpapieren ab 01.01.2027 zur Anwendung kommen und beinhalten insbesondere eine digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung, zwei sog. Schnellverfahren und eine standardisierte Meldepflicht für zertifizierte Finanzintermediäre.
Die EU Kommission hatte bereits in der „Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ vom 18.05.2021 (siehe Deloitte Tax News) verkündet, eine faire Besteuerung in der EU anzustreben, die zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beiträgt und grenzüberschreitende Investitionen in der ganzen EU fördert.
Am 28.09.2021 wurden bereits Informationen über die Initiative zur Einführung eines EU-weiten Quellensteuerentlastungssystem für Dividenden und Zinsen veröffentlicht (siehe Deloitte Tax News). Hintergrund für diese Initiative ist, dass bislang die Quellensteuer-Erstattungsverfahren oft langwierig, kostspielig und umständlich sind und sich abschreckend auf grenzüberschreitende Investoren aus der EU und aus Drittändern auswirken. Derzeit wendet jeder EU-Mitgliedstaat eigene Quellensteuerverfahren an, die sich sehr voneinander unterscheiden. Anleger sind mit mehr als 450 verschiedenen Verfahren in der EU konfrontiert, von denen die meisten nur in der Landessprache verfügbar sind. Die Cum/Ex- und die Cum/Cum-Skandale haben außerdem gezeigt, dass die Erstattungsverfahren missbraucht werden können: Im Zeitraum 2000-2020 haben diese Praktiken Steuerausfälle von schätzungsweise 150 Mrd. EUR verursacht.
Am 19.06.2023 hat die EU Kommission nun einen Richtlinienentwurf für ein EU-weites Quellensteuerverfahren (Faster and Safer Relief of Excess Withholding taxes; abgekürzt: FASTER) veröffentlicht. Der Richtlinienentwurf soll den Anlegern, Finanzintermediären und nationalen Steuerbehörden das Leben erleichtern.
Laut dem Richtlinien-Entwurf sollen die Mitgliedstaaten zur nationalen Umsetzung der Richtlinie bis zum 31.12.2026 verpflichtet werden. Die Regelungen sollen ab 01.01.2027 anwendbar sein.
EU Kommission, Pressemitteilung vom 19.06.2023
EU Kommission, Entwurf einer Richtlinie vom 19.06.2023 (Faster and Safer Relief of Excess Withholding taxes; abgekürzt: FASTER)
Für weiteren Informationen, siehe auch den englischsprachigen Beitrag von Deloitte Luxemburg.
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