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15.02.2023
Internationales Steuerrecht

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete: Aufnahme von Russland auf die EU-Blacklist

Aktuell:
  • Februar 2024: In der aktualisierten EU-Blacklist vom Februar 2024 sind die folgenden 12 Länder und Gebiete enthalten: Amerikanisch-Samoa, Antigua und Barbuda, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russland, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln und Vanuatu.

Rat der EU, revised list of non-cooperative jurisdictions as of 24 February 2024

  • Oktober 2023: In der aktualisierten EU-Blacklist vom Oktober 2023 wurden Antigua und Barbuda, Belize und die Seychellen neu aufgenommen. Die folgenden drei Länder (Britische Jungferninseln, Costa Rica und die Marshallinseln) wurden von der Liste wieder gestrichen.

Rat der EU, revised list of non-cooperative jurisdictions for tax purposes as of 17 October 2023

Februar 2023:

Am 14.02.2023 hat der Rat der EU eine aktuelle EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke veröffentlicht. Auf die „EU Blacklist“ wurden u.a. Russland und Costa Rica neu aufgenommen. Folglich sind u.a. sog. Abwehrmaßnahmen nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz für Russland und die anderen neu aufgenommenen Länder (voraussichtlich) ab 2024 zu berücksichtigen. 

Hintergrund

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete dient der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung und wird zweimal jährlich vom Rat der EU überprüft.

Während die sog. "EU-Blacklist" die Länder aufführt, die aus Sicht der EU über ein schädliches Steuerregime verfügen (vgl. Annex I), stehen auf der sog. "EU-Greylist" Länder, die angekündigt haben, ihr schädliches Steuerregime zu reformieren (vgl. Annex II).

Diese Praxis wurde 2017 eingeführt (siehe Entwicklung der Liste im Zeitablauf). Die Liste soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen Abwehrmaßnahmen einzusetzen, um einerseits missbräuchliche Steuerpraktiken außerhalb der EU zu bekämpfen und andererseits ihre Steuereinnahmen zu schützen. Die Kriterien für die Aufnahme in die Liste stehen im Einklang mit internationalen Steuerstandards und konzentrieren sich auf Steuertransparenz, faire Besteuerung und Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Der Rat arbeitet mit den Ländern zusammen, die diese Kriterien nicht erfüllen, überwacht deren Fortschritte und überprüft und aktualisiert diese Liste regelmäßig.

Deutsche Abwehrmaßnahmen im o.g. Sinne, bei denen die EU-Liste von Bedeutung ist, sind das Steueroasen-Abwehrgesetz vom 30.06.2021 (siehe Deloitte Tax News), die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ("DAC 6") (siehe Deloitte Tax News), das öffentliche Country-by-Country Reporting (siehe Deloitte Tax News) bzw. auch die Besteuerung sog. Registerfälle im Rahmen des JStG 2022 (siehe Deloitte Tax News).

Am 14.02.2023 hat der Rat der EU nun wieder eine aktuelle EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete veröffentlicht.

Update der EU-Blacklist im Februar 2023

In die „EU-Blacklist“ wurden die folgenden 4 Länder neu aufgenommen: Russland, Costa Rica, Britische Jungferninseln und Marshallinseln. Begründet wurde die Aufnahme von Russland insbesondere mit dem schädlichen Steuerregime für internationale Holdinggesellschaften und mit dem zum Erliegen gekommenen Dialog über steuerliche Angelegenheiten seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine.

Neben den neu aufgenommen Ländern stehen noch die folgenden Länder und Gebiete auf der „EU-Blacklist“: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Bahamas, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu.

Auf der sog. „EU-Greylist“ stehen aktuell die folgenden 18 Länder und Gebiete: Albanien (neu), Armenien, Aruba (neu), Belize, Botsuana, Curaçao (neu), Dominica, Eswatini, Hongkong, Israel, Jordanien, Malaysia, Montserrat, Katar, Seychellen, Thailand, Türkei, Vietnam.

Die nächste Überarbeitung der Liste ist für Oktober 2023 geplant.

Praxishinweis

Aufgrund der Aufnahme in die „EU-Blacklist“ greifen für Russland (bzw. für die anderen neu aufgenommenen Länder) – nach entsprechender Aktualisierung der Steueroasen-Abwehrverordnung im Laufe von 2023 – grundsätzlich ab dem 01.01.2024 sog. Abwehrmaßnahmen nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz (siehe Deloitte Tax News), wie z.B. eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung und erhöhte Mitwirkungspflichten.

Fundstellen

Rat der EU, Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke vom 14.02.2023

Rat der EU, Pressemitteilung vom 14.02.2023

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