Das Bundeskabinett hat am 15.07.2015 die Entwürfe von zwei Gesetzen verabschiedet, die internationale Vereinbarungen zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (AEOI und CRS) in nationales Recht umsetzen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29.10.2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die „Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ (Automatic Exchange of Information, AEOI) verabschiedet. Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, vorgegebenen Informationen über Finanzkonten regelmäßig zu erheben und automatisch den anderen Vertragsstaaten zu übermitteln. Diese Informationen sollen für Besteuerungszwecke genutzt werden. Grundlage für diese Vereinbarung ist der von der OECD entwickelte globale Standard zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Common Reporting Standard, CRS). Auslöser für die Entwicklung dieses Standards war nicht zuletzt das mittlerweile von vielen Staaten - u.a. auch von Deutschland – mit den USA geschlossenen FATCA-Abkommen (siehe Deloitte Tax-News). Ergänzend zur Vereinbarung vom Oktober 2014 wurde der globale Standard am 09.12.2014 in die EU-Amtshilferichtlinie übernommen.
Mit den beiden vom Bundeskabinett am 15.07.2015 verabschiedeten Gesetzentwürfen soll im Zuge der Ratifizierung eine Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zur Vereinbarung vom 29.10.2014 herbeigeführt und der gesetzliche Rahmen für den automatischen Informationsaustausch geschaffen werden. Letzteres soll mit dem „Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz-FKAustG)“ erfolgen. Dieses Gesetz soll im Wesentlichen definieren, wer welche Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln muss und welche Pflichten dabei zu beachten sind. Das BZSt leitet diese Informationen zu den Finanzkonten an die entsprechenden meldepflichtigen Staaten (Unterzeichner der Vereinbarung/EU-Mitgliedsstaaten) weiter. Wichtige Eckpunkte sind dabei:
Bundesregierung, Regierungsentwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
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