Ein Vorschlag im Rahmen des OECD-Aktionsplans zu BEPS ist das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen (hybrid mismatch arrangements). Die OECD hat nun zwei Diskussionspapiere mit Vorschlägen zur Beseitigung der Folgen hybrider Gestaltungen vorgestellt. Ein Diskussionspapier beinhaltet die nationalen Steuerrechtsordnungen betreffende Vorschläge, während das andere DBA-rechtliche Aspekte behandelt.
Am 19.07.2013 hatte die OECD ihren Aktionsplan zu BEPS der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Deloitte Tax-News). Darin enthalten ist auch das Vorhaben, gegen hybride Gestaltungen im internationalen Steuerrecht („hybrid mismatch arrangements“) vorzugehen. Es geht dabei um Gestaltungen, die z.B. auf hybriden Gesellschaftsformen oder Finanzierungsinstrumenten sowie doppelt ansässigen Gesellschaften aufbauen. Mit diesen Gestaltungsformen soll der doppelte Abzug von Betriebsausgaben, der Abzug von Betriebsausgaben ohne korrespondierende Betriebseinnahmen oder die Schaffung von Anrechnungssubstrat bewirkt werden.
Die OECD hat nun zur Beseitigung der unerwünschten Folgen von „hybrid mismatch arrangements“ zwei Diskussionspapiere vorgestellt. Eines beinhaltet die nationalen Steuerrechtsordnungen betreffende Vorschläge, das andere DBA-rechtliche Aspekte. Da die Ausnutzung der unterschiedlichen Behandlung hybrider Gesellschaften und Finanzierungsinstrumente in verschiedenen Staaten zu einem großen Teil auf der fehlenden Abstimmung nationaler Vorschriften beruht, wird den Vorschlägen zur Anpassung der nationalen Regelungen die größere Bedeutung beigemessen.
Empfohlene Änderungen der nationalen Gesetze
Die Ausnutzung von „hybrid mismatch arrangements“ war bereits ein Thema in mehreren OECD-Stellungnahmen. Eine Harmonisierung des Steuerrechts der verschiedenen Staaten wurde danach nicht als Option zur Lösung des Problems in Betracht gezogen. Auch Missbrauchsbekämpfungsvorschriften wurden zwar grundsätzlich als wirksam, aber nicht als ausreichend umfassend bewertet. Bereits am 25.11.2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-RL (siehe Deloitte Tax News) gemacht, der bereits Hinweise für einen abgestimmten Ansatz bei der Beseitigung von Hybrid Mismatches lieferte.
In ihrem Diskussionspapier vom 19.03.2014 formuliert die OECD nun folgende grundsätzliche Ziele hinsichtlich der Anpassung nationaler Steuergesetze:
In Abhängigkeit von dem Modell der hybriden Gestaltung formuliert die OECD Vorschläge zur Änderung der nationalen Vorschriften mit vorrangig anzuwendenden Regelungen in dem einen Staat und nachrangig anzuwendenden Regelungen in dem anderen Staat. So soll z.B. im Fall hybrider Finanzierungsinstrumente vorrangig der Betriebsausgabenabzug im Staat des Zahlungspflichtigen versagt werden und nur nachrangig – falls diese vorrangige Regelung nicht zur Anwendung kommt – soll im Staat des Zahlungsempfängers eine Betriebseinnahme anzusetzen sein.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen
In ihrem zweiten Diskussionspapier vom 19.03.2014 zu DBA-rechtlichen Aspekten unterbreitet die OECD die folgenden Vorschläge und Ziele:
OECD vom 19.03.2014: Public Discussion Draft, BEPS Action 2: Neutralise the effects of hybrid mismatch arrangements (Treaty Issues)
OECD vom 19.03.2014: Public Discussion Draft, BEPS Action 2: Neutralise the effects of hybrid mismatch arrangements (Recommendations for Domestic Laws)
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