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URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/oecd-diskussionspapiere-zu-massnahmen-gegen-die-nutzung-von-hybriden-gestaltungen-.html
28.03.2014
Internationales Steuerrecht

OECD: Diskussionspapiere zu Maßnahmen gegen die Nutzung von hybriden Gestaltungen

Ein Vorschlag im Rahmen des OECD-Aktionsplans zu BEPS ist das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen (hybrid mismatch arrangements). Die OECD hat nun zwei Diskussionspapiere mit Vorschlägen zur Beseitigung der Folgen hybrider Gestaltungen vorgestellt. Ein Diskussionspapier beinhaltet die nationalen Steuerrechtsordnungen betreffende Vorschläge, während das andere DBA-rechtliche Aspekte behandelt.

Hintergrund

Am 19.07.2013 hatte die OECD ihren Aktionsplan zu BEPS der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Deloitte Tax-News). Darin enthalten ist auch das Vorhaben, gegen hybride Gestaltungen im internationalen Steuerrecht („hybrid mismatch arrangements“) vorzugehen. Es geht dabei um Gestaltungen, die z.B. auf hybriden Gesellschaftsformen oder Finanzierungsinstrumenten sowie doppelt ansässigen Gesellschaften aufbauen. Mit diesen Gestaltungsformen soll der doppelte Abzug von Betriebsausgaben, der Abzug von Betriebsausgaben ohne korrespondierende Betriebseinnahmen oder die Schaffung von Anrechnungssubstrat bewirkt werden.

Aktuelle Entwicklung

Die OECD hat nun zur Beseitigung der unerwünschten Folgen von „hybrid mismatch arrangements“ zwei Diskussionspapiere vorgestellt. Eines beinhaltet die nationalen Steuerrechtsordnungen betreffende Vorschläge, das andere DBA-rechtliche Aspekte. Da die Ausnutzung der unterschiedlichen Behandlung hybrider Gesellschaften und Finanzierungsinstrumente in verschiedenen Staaten zu einem großen Teil auf der fehlenden Abstimmung nationaler Vorschriften beruht, wird den Vorschlägen zur Anpassung der nationalen Regelungen die größere Bedeutung beigemessen.

Empfohlene Änderungen der nationalen Gesetze
Die Ausnutzung von „hybrid mismatch arrangements“ war bereits ein Thema in mehreren OECD-Stellungnahmen. Eine Harmonisierung des Steuerrechts der verschiedenen Staaten wurde danach nicht als Option zur Lösung des Problems in Betracht gezogen. Auch Missbrauchsbekämpfungsvorschriften wurden zwar grundsätzlich als wirksam, aber nicht als ausreichend umfassend bewertet. Bereits am 25.11.2013 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-RL (siehe Deloitte Tax News) gemacht, der bereits Hinweise für einen abgestimmten Ansatz bei der Beseitigung von Hybrid Mismatches lieferte.

In ihrem Diskussionspapier vom 19.03.2014 formuliert die OECD nun folgende grundsätzliche Ziele hinsichtlich der Anpassung nationaler Steuergesetze:

  • Keine Steuerbefreiung für Zahlungen, die beim Schuldner abziehbar sind.
  • Keine Abziehbarkeit von Zahlungen, die beim Empfänger nicht Teil des Einkommens werden (und auch nicht der Hinzurechnungsbesteuerung oder ähnlichen Regelungen unterliegen).
  • Keine Abziehbarkeit von Zahlungen, die auch in einem anderen Staat abziehbar sind.

In Abhängigkeit von dem Modell der hybriden Gestaltung formuliert die OECD Vorschläge zur Änderung der nationalen Vorschriften mit vorrangig anzuwendenden Regelungen in dem einen Staat und nachrangig anzuwendenden Regelungen in dem anderen Staat. So soll z.B. im Fall hybrider Finanzierungsinstrumente vorrangig der Betriebsausgabenabzug im Staat des Zahlungspflichtigen versagt werden und nur nachrangig – falls diese vorrangige Regelung nicht zur Anwendung kommt – soll im Staat des Zahlungsempfängers eine Betriebseinnahme anzusetzen sein.

Maßnahmen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen
In ihrem zweiten Diskussionspapier vom 19.03.2014 zu DBA-rechtlichen Aspekten unterbreitet die OECD die folgenden Vorschläge und Ziele:

  • Sicherstellung, dass doppelt ansässige Gesellschaften keine nicht beabsichtigten Steuervorteile aus einem DBA erlangen (Überarbeitung Art. 4 Abs. 3 OECD-MA – Ansässige Person, siehe auch Deloitte Tax-News)
  • Sicherstellung, dass mittels transparenter Gesellschaften keine nicht beabsichtigten Steuervorteile aus einem DBA erlangt werden (Überarbeitung Art. 1 OECD-MA – Unter das Abkommen fallende Personen).
  • Berücksichtigung der möglichen Wechselwirkungen zwischen den Vorschlägen betreffend die nationalen Vorschriften und den DBA-rechtlichen Aspekten.

Fundstellen

OECD vom 19.03.2014: Public Discussion Draft, BEPS Action 2: Neutralise the effects of hybrid mismatch arrangements (Treaty Issues)
OECD vom 19.03.2014: Public Discussion Draft, BEPS Action 2: Neutralise the effects of hybrid mismatch arrangements (Recommendations for Domestic Laws)
 

Englischsprachige Deloitte-News

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