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14.10.2021
Internationales Steuerrecht

OECD: Finalisierung des Zwei-Säulen-Konzepts

Veröffentlichung der Model Rules zu Pillar Two am 20.12.2021:

Die OECD hat detaillierte Regelungen zur Implementierung einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) veröffentlicht (siehe Deloitte Tax News).

OECD, Pressemitteilung vom 20.12.2021

G20 Gipfel in Rom am 30./31.10.2021:

In der Erklärung der Staat- und Regierungschefs der G20 wird weiterhin gefordert, zügig die Modellregeln und multilaterale Instremente zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln 2023 (wie geplant) auf globaler Ebene wirksam werden.

Erklärung von Rom der Staats- und Regierungschefs der G20

Erklärung der OECD vom 08.10.2021:

Am 08.10.2021 hat die OECD eine Erklärung hinsichtlich des sog. Zwei-Säulen-Konzepts veröffentlicht, für die die G20-Finanzminister bereits am 13.10.2021 ihre Unterstützung zugesagt haben. Die aktuelle Erklärung der OECD ergänzt die Stellungnahme vom 01.07.2021 um weitere Details und einen Umsetzungsplan. Hervorzuheben ist die Festlegung einer effektiven globalen Mindestbesteuerung auf (genau) 15% und die Einigung darauf, dass 25% des Residualgewinns – unter den weiteren Voraussetzungen für die Anwendung der Säule Eins – den Marktstaaten zugerechnet werden soll. Die Regelungen sollen ab 2023 (bzw. die sog. Undertaxed Payment Rule der Säule 2 ab 2024) zur Anwendung kommen.

Hintergrund

Anfang Juli 2021 haben über 130 Staaten und Gebiete des OECD/G20 Inclusive Framework einem neuen Zwei-Säulen-Plan zur Reform der internationalen Steuerregeln zugestimmt (siehe Deloitte Tax News). Anfang Juli 2021 billigten dann auch die G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure die Ergebnisse des OECD Inclusive Framework bei ihrem Treffen in Venedig.

Vor dem Hintergrund, dass das derzeitige internationale Steuerrecht auf die „physische Präsenz“ der Unternehmen abstellt und einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft nicht gerecht wird, wurde das Zwei-Säulen-Konzept erarbeitet. Das Zwei-Säulen-Konzept hat zum Ziel die steuerlichen Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft zu lösen:

  • Die Säule Eins (Pillar One) des Modells sieht eine Ausweitung und Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten vor, so dass ein Teil der Gewinne auch in den Ländern versteuert wird, in denen auch der entsprechende Umsatz gemacht wird (sog. Marktstaaten); unerheblich ist, ob das Unternehmen in diesem Marktstaat auch eine „physische Präsenz“ hat.
  • Die Säule Zwei (Pillar Two) des Modells sieht eine globale Mindestbesteuerung (z.B. durch Nachversteuerung von niedrig besteuertem Einkommen einer Tochtergesellschaft auf Ebene der Muttergesellschaft oder auch durch Versagung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs) vor.

Erklärung hinsichtlich des Zwei-Säulen-Plans vom 08.10.2021

Der Erklärung hinsichtlich des Zwei-Säulen-Plans vom 08.10.2021 haben sich 136 Members of the OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS joining the Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy (von insgesamt 139 Members of the OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS) Staaten und Gebiete des OECD/G20 Inclusive Framework angeschlossen. Vier Länder – Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka – haben der Vereinbarung noch nicht zugestimmt. Am 13.10.2021 haben auch die G20-Finanzminister und die Notenbankgouverneure bei ihrem Treffen in Washington D.C. (USA) die Erklärung der OECD vom 08.10.2021 bereits gebilligt.

Im Folgenden werden wesentliche Elemente des Zwei-Säulen-Plans vom 08.10.2021 dargestellt. Wesentliche Änderungen in der Erklärung vom 08.10.2021 im Vergleich zur Version vom 01.07.2021 haben wir kursiv hervorgehoben.

Säule Eins

Die Säule Eins des Modells soll bei multinationalen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Milliarden Euro und einer Profitabilität von über 10 Prozent (d.h. Gewinn vor Steuern/ Umsatz) zur Anwendung kommen.

Ein neuer steuerlicher Anknüpfungspunkt („Nexus“) soll die Besteuerung (eines „Amount A“) in einem Marktstaat ermöglichen, wenn o.g. Unternehmen mehr als 1 Million Euro Umsatz in diesem Markt erwirtschaften. In kleineren Staaten mit einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Milliarden Euro soll die Umsatzschwelle bei 250.000 Euro liegen. 25% (laut der Erklärung vom 01.07.2021: zwischen 20-30 Prozent) des Gewinns, der eine 10-prozentige Gewinnmarge übersteigt, soll dann den Marktstaaten zugerechnet werden.

Der Umsatz soll den „End“-Marktstaaten, in denen die Güter oder Dienstleistungen schließlich benutzt oder konsumiert werden, zugeordnet werden. Detaillierte Zuordnungsregelungen für bestimmte Kategorien von Transaktionen sollen entwickelt werden.

Die Umsetzung der Säule Eins bzw. des „Amount A“ soll mit Hilfe eines multilateralen Instruments, d.h. einem multilateralen völkerrechtlichen Vertrag erfolgen, der anschließend durch die beteiligten Staaten ratifiziert und in nationales Recht überführt werden soll. Dieser Vertrag soll im Jahre 2022 zur Ratifizierung vorliegen und im Jahre 2023 in Kraft treten.

Das multilaterale Instrument soll auch eine Vereinbarung beinhalten, nach der alle Beteiligten Steuern auf digitale Dienstleistungen (und ähnliche Maßnahmen) abzuschaffen haben bzw. sich dazu verpflichten auch zukünftig keine solchen Steuern (oder ähnliche Maßnahmen) einzuführen.

Säule Zwei

Die Säule Zwei besteht aus den folgenden Regelungen: zwei ineinandergreifende Regelungen (sog. „Global Anti-Base Erosion Rules):

  • Eine sog. „Income Inclusion Rule“, die einer Muttergesellschaft in Bezug auf eine niedrig besteuerte Gruppengesellschaft eine Steuer auferlegt, die ein Hochschleusen der niedrigen Besteuerung der Gruppengesellschaft auf ein globales Mindeststeuerniveau bewirkt; und eine sog. „Undertaxed Payment Rule“, die Abzüge versagt oder entsprechende
    Anpassungen in dem Umfang vorschreibt, indem das niedrig besteuerte Einkommen einer Gruppengesellschaft nicht unter die „Income Inclusion Rule“ fällt.
  • und einer sog. „Subject to Tax Rule“, die es Quellenstaaten erlaubt bestimmte Zahlungen an nahe stehende Personen mit einer beschränkten Quellensteuer zu belegen.

Die Global Anti-Base Erosion Rules stellen einen sog. „gemeinsamen Ansatz“ („common approach“) dar. Dies bedeutet, dass die Mitglieder des Inclusive Framework nicht verpflichtet sind, diese Regelungen umzusetzen. Allerdings müssen die Mitglieder des Inclusive Framework die Anwendung dieser Regelungen durch andere Mitglieder akzeptieren.

Die Global Anti-Base Erosion Rules sollen bei multinationalen Unternehmen mit weltweiten Umsätzen von mehr als 750 Mio Euro (gleiche Voraussetzungen wie beim Country-by-Country Reporting) zur Anwendung kommen. Die effektive globale Mindestbesteuerung soll (genau) 15% (laut der Erklärung vom 01.07.2021: mindestens 15%) betragen. Auch diese Regelungen sollen bereits 2022 in Kraft treten und ab 2023 (bzw. die sog. Undertaxed Payment Rule ab 2024) zur Anwendung kommen.

Umsetzungsplan

Säule 1

  • Nach dem Umsetzungsplan in der o.g. Erklärung vom 08.10.2021 (vgl. Annex) soll der Text des multilateralen Instruments samt Erläuterungen Anfang 2022 vorliegen.
  • Die Unterzeichnung des multilateralen Instruments soll Mitte 2022 erfolgen.
  • Arbeiten hinsichtlich „Amount B“ sollen Ende 2022 abgeschlossen werden.

Säule 2

  • Mustervorschriften zur Umsetzung der Global Anti-Base Erosion Rules und der Subject-to-tax-Rules sollen Ende November 2021 vorliegen.
  • Ein multilaterales Instrument zur Umsetzung der Subject-to-tax Rules soll bis Mitte 2022 entwickelt werden.
  • Ein Umsetzungskonzept für die Global Anti-Base Erosion Rules soll bis spätestens Ende 2022 entwickelt werden.

Ausblick

Ende Oktober 2021 soll das Zwei-Säulen-Modell (auf Basis der o.g. Erklärung vom 08.10.2021) auch noch den Staats- und Regierungsspitzen der G20 in Rom vorgelegt werden.

In der EU werden beide Säulen voraussichtlich über EU-Richtlinien umgesetzt, die anschließend noch in nationales Recht zu überführen sind (siehe Deloitte Tax News).

Fundstellen

OECD, Pressemitteilung vom 08.10.2021 

OECD, Erklärung hinsichtlich des Zwei-Säulen-Plans vom 08.10.2021, Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy

G20 Finanzminister und Notenbankgouverneure, Kommuniqué vom 13.10.2021

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