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URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/oecd-modellregeln-fuer-die-steuerliche-berichterstattung-von-online-plattformbetreibern.html
06.08.2020
Internationales Steuerrecht

OECD: Modellregeln für die steuerliche Berichterstattung von Online-Plattformbetreibern

Aktuell:

Am 22.06.2021 wurde ein Bericht über Modellregeln zur steuerlichen Berichterstattung von Online-Plattformen der Sharing- und Gig-Wirtschaft veröffentlicht. Der aktuelle Bericht besteht aus zwei Teilen: Teil 1 enthält einen Entwurf eines multilateralen Abkommens hinsichtlich des automatischen Informationsaustausches über über digitale Plattformen erzielte Einkommen; Teil 2 enthält ein optionales Modul, welches den Anwendungsbereich der Modellregeln auf Informationen über die erzielten Einnahmen von Verkäufern, die über eine Plattform Waren verkaufen oder Transportmittel vermieten, ausweitet. Der erweiterte Anwendungsbereich des optionalen Moduls auf OECD-Ebene stimmt nun auch mit dem Anwendungsbereich der EU-Änderungsrichtlinie ("DAC7" bzw. "Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung"), die im März 2021 bereits verabschiedet wurde, überein (siehe Deloitte Tax News).

OECD, Bericht über Modellregeln zur steuerlichen Berichterstattung von Online-Plattformen vom 22.06.2021

Juli 2020:

Die OECD hat den finalen Entwurf eines Vorschlags für Modellregeln zur steuerlichen Berichterstattung von Online-Plattformen der Sharing- und Gig-Wirtschaft veröffentlicht. Danach sollen die Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, Informationen über die Verkäufer ihrer Plattformen zu sammeln und den Steuerbehörden zu melden. Die Modellregeln sollen als Grundlage für weitere Entwicklungen zur Erhöhung der Steuertransparenz in der Digitalbranche dienen. 

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft und den damit verbundenen steuerlichen Herausforderungen, unter anderem im Bereich der Besteuerung von Verkäufen über Online-Plattformen, ist es das Ansinnen der OECD/G20 künftig ein Regelungswerk für Online-Plattformbetreiber zu schaffen, um steuerliche Erklärungs- und Meldepflichten global einheitlich gesetzlich zu verankern. Denn häufig werden bei Online-Transaktionen auf digitalen Plattformen steuerliche Meldepflichten vernachlässigt. Das Regelungswerk soll damit einen Teil der umfassenden OECD-Strategie zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen in diesem Bereich darstellen und als Grundlage für weitere Entwicklungen zur Erhöhung der Steuertransparenz dienen.

Für diese Zwecke und als Reaktion auf die Forderungen nach einem globalen Berichtsrahmen für Online-Plattformen, wie sie im OECD-Bericht an die G20 über die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung im Jahr 2018 („Tax Challenges Arising from Digitalisation“) sowie im Bericht über die Sharing- and Gig-Wirtschaft im Jahr 2019 („The Sharing and Gig Economy: Effective Taxation of Platform Sellers“) des OECD-Forums zur Steuerverwaltung (in dem über 50 der weltweit fortschrittlichsten Steuerverwaltungen vertreten sind) zum Ausdruck kommen, hat die OECD nun ein Rahmenwerk mit Modellregeln entwickelt und veröffentlicht. 

OECD-Modellregeln zur steuerlichen Berichterstattung von Plattformbetreiber

Am 03. Juli 2020 hat die OECD/G20 die Erklärung ihres Inclusive Framework on BEPS („IF“) zu der steuerlichen Berichterstattung von Online-Plattformbetreibern (sog. Model Rules for Reporting by Platform Operators with respect to Sellers in the Sharing and Gig Economy ("MRDP")) veröffentlicht.

Das neue optionale globale Rahmenwerk der OECD enthält Modellregeln für die steuerliche Berichterstattung bzw. für die steuerlichen Erklärungs- und Meldepflichten von Plattformbetreibern der digitalen „Sharing“- und „Gig“-Wirtschaft. Im Rahmen der MRDP sollen die Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, Informationen über die erzielten Einnahmen von Verkäufern, die über ihre Plattform Unterkunft, Transport oder persönliche Dienstleistungen anbieten und vertreiben, zu sammeln und den Steuerbehörden zu melden. 

Die MRDP sollen den Steuerzahlern helfen, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und gleichzeitig in den Schlüsselsektoren der „Sharing“- und „Gig“-Wirtschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen wie bei traditionellen Unternehmen – ohne digitale Verkaufsplattformen – gewährleisten. Darüber hinaus versucht das Rahmenwerk der OECD global die Verbreitung unterschiedlicher und einseitiger Meldesysteme zu vermeiden, den Einsatz neuartiger Technologielösungen zu ermöglichen und zur Schaffung eines nachhaltigen Umfelds beizutragen, das das Wachstum der digitalen Wirtschaft unterstützt. Außerdem soll die Standardisierung der Berichterstattung zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten der OECD gefördert werden, es besteht jedoch keine Verpflichtung die Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Um eine rasche und einheitliche Umsetzung der MRDP zu unterstützen, wird die OECD nun die Arbeit am internationalen rechtlichen und technischen Rahmen vorantreiben, um den automatischen Austausch der im Rahmen des MRDP gesammelten Informationen zu erleichtern.

Inhalt der MRDP

Im Anschluss an die Möglichkeit der öffentlichen Stellungnahme zu dem Anfang 2020 veröffentlichten Entwurf der Regelungen wurden einige hilfreiche Änderungen an den Modellregeln vorgenommen, darunter die Abschaffung eines umfangreichen „local services test“. Einige Informationsanforderungen wurden im finalen Entwurf jedoch zusätzlich eingeführt, insbesondere die Erfassung von Finanzkontonummern der Verkäufer, d.h. die eindeutige Identifikationsnummer oder Referenz des Bankkontos, auf das das Entgelt bei Online-Transaktionen gezahlt wird.

Betroffene Online-Plattformen:

  • Plattformen zur Vermietung von Immobilien, einschließlich der kurz- und langfristigen Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien, anderen Immobilien und Parkplätzen;
  • Plattformen zur Vermittlung von persönlichen Dienstleistungen, wie zeit- oder aufgabenbezogene Arbeiten durch eine oder mehrere Personen; dazu gehören persönliche Dienstleistungen, die online (z.B. Nachhilfeunterricht, IT-Dienste oder Copywriting) und offline (z.B. Transport, Lieferdienste oder Haushaltsführung) ausgeführt werden.

Nicht betroffen von den MRDP sind große Hotelbetriebe, börsennotierte und staatliche Unternehmen.

Meldepflichtige Informationen:

Plattformbetreiber müssen umfangreiche Informationen über meldepflichtige Verkäufer ihrer Plattformen sammeln und den Steuerbehörden melden, einschließlich:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum,
  • Steueridentifikationsnummer,
  • Finanzkontonummer der Transaktion,
  • Adresse und Grundbuchnummer jedes Immobilieneintrags und die Anzahl der Vermietungstage,
  • das in jedem Quartal gezahlte Gesamtentgelt und die Anzahl der Dienstleistungen, für die es bezahlt wurde und
  • Gebühren, Provisionen oder Steuern, die von der Plattform während jeden Quartals einbehalten oder erhoben werden.

Durchführung der Meldung:

Die Plattformbetreiber müssen die erforderlichen Informationen der Steuerbehörde ihres Ansässigkeitsstaates bis zum 31. Januar des der Transaktion folgenden Jahres melden. Die Informationen werden automatisch mit allen Steuerbehörden der Länder ausgetauscht, in denen die Verkäufer ansässig sind oder in denen sich Immobilien befinden (sofern entsprechende Austauschvereinbarungen zwischen den beteiligten Ländern bestehen). Außerdem müssen die Plattformbetreiber den Verkäufern ein Informationsblatt zur Verfügung stellen, in der die Höhe der über die Plattform erzielten und gemeldeten Erlöse im Einzelnen aufgeführt ist.

Anmerkungen

Die EU Kommission hat am 15.07.2020 ein Steuerpaket für eine faire und einfache Besteuerung veröffentlicht (siehe Deloitte Tax-News). Auch dieses Steuerpaket umfasst u.a. einen Vorschlag einer Änderungsrichtlinie hinsichtlich der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, der insbesondere Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber vorsieht und eine Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich (Richtlinienvorschlag (DAC 7) zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU).

Durch den Richtlinienvorschlag sollen die Verwaltungszusammenarbeit und die Transparenz innerhalb der Steuerverwaltung im Hinblick auf digitale Plattformen ausgeweitet werden und insbesondere sollen Mitgliedstaaten Informationen bezüglich des Einkommens, das von Verkäufern über digitale Plattformen vereinnahmt wird, automatisch austauschen. Daneben soll ein klarer Rechtsrahmen für die Durchführung von gemeinsamen Prüfungen (Joint Audits) durch zwei oder mehrere Mitgliedstaaten geschaffen werden.

Nach DAC 7 meldepflichtige Informationen umfassen Auskünfte über Verkäufer, die auf ihrer Plattform tätig sind, um ihre Waren zu verkaufen, ihre Dienstleistung anzubieten, Immobilien oder Transportmittel aller Art zu vermieten oder im Rahmen von Crowdfunding zu investieren oder Geld zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, in dem der Verkäufer ansässig ist, zu übermitteln.

Die EU Kommission weist in dem o.g. Aktionsplan daraufhin, dass sie in diesem Bereich bereit ist tätig zu werden, auch wenn auf OECD-Ebene keine Einigung erzielt wird. Die EU Kommission will demnach vor Ende des Jahres im Nachgang zu den Diskussionen auf globaler Ebene in einem Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert die nächsten Schritte darlegen.

Fundstellen

OECD, Bericht über Modellregeln zur steuerlichen Berichterstattung von Online-Plattformen vom 22.06.2021

Vorschlag der OECD für “Model Rules for Reporting by Platform Operators with respect to Sellers in the Sharing and Gig Economy” vom 03.07.2020

Weitere Fundstellen

Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom 19.02.2021 (Änderungsrichtlinie "DAC7")

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung vom 15.07.2020

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