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URL: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/internationales-steuerrecht/oecd-zwischenbericht-zur-einfuehrung-einer-digitalsteuer.html
06.04.2018
Internationales Steuerrecht

OECD: Zwischenbericht zu den steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung

Die OECD hatte sich im Rahmen des BEPS Aktionspunktes 1 ausführlich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Wirtschaft befasst und dabei überprüft, ob die geltenden Besteuerungsprinzipen in diesem Zusammenhang noch sachgerecht sind. Damals wurde kein dringender Handlungsbedarf gesehen, das Thema sollte jedoch weiterverfolgt werden. Die OECD hat nun am 16.03.2018 einen Zwischenbericht vorgelegt, der den aktuellen Diskussionstand innerhalb der OECD wiedergibt.

Hintergrund

Digitalisierung auf die Wirtschaft befasst und dabei überprüft, ob die geltenden Besteuerungsprinzipen in diesem Zusammenhang noch sachgerecht sind (siehe Deloitte Tax-News). Damals wurde kein dringender Handlungsbedarf gesehen, das Thema sollte jedoch weiterverfolgt werden. Die OECD hat am 16.03.2018 einen Zwischenbericht "Tax Challenges Arising from Digitalisation - Interim Report 2018" vorgelegt, der den aktuellen Diskussionstand innerhalb der OECD wiedergibt. Dieser Bericht wurde erarbeitet im Rahmen des OECD Inclusive Framework on BEPS. Dabei zeigt es sich, dass es keine einheitliche Position unter den an dem Projekt beteiligten Mitgliedsstaaten gibt. Im Zwischenbericht wird ausdrücklich festgehalten, dass der BEPS Aktionsplan zu einer deutlich erkennbaren Veränderung der internationalen Steuerlandschaft geführt hat. So haben durch die verabschiedeten Maßnahmen mehrere multinationale Unternehmen, die stark von digitalen Aktivitäten geprägt sind, bereits reagiert.

Analyse der Geschäftsmodelle

Im OECD Zwischenbericht werden, wie bereits im Bericht zum Aktionspunkt 1, sehr ausführlich die am Markt vorhandenen digitalen Geschäftsmodelle analysiert. Danach erkennt man digitalisierte Unternehmen grundsätzlich daran, dass sie ohne physische Präsenz am wirtschaftlichen Leben maßgeblich beteiligt sind, in immaterielle Vermögenswerte investieren und ihre Geschäftsmodelle Daten, Nutzerbeteiligung, Netzwerkeffekte und die Beschaffung von nutzergenerierten Inhalten beinhalten. Die Digitalisierung habe auch die Entstehung neuer Unternehmen erleichtert, die auf mehrseitigen Märkten beruhen, also Märkten, in denen ein Unternehmen verschiedene Konsumenten mit unterschiedlichen Produkten und Dienstleistungen bedient.

Maßnahmen einzelner Staaten

Im BEPS Aktionspunkt 1 sei hinterfragt worden, ob die gegenwärtigen internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen geeignet sind, festzustellen, wo wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden und wo Werte als Anknüpfung für körperschaftsteuerliche Zwecke geschaffen werden. Eine Reihe von Optionen sei analysiert worden, jedoch ohne, dass eine Einigung erreicht wurde, sodass viele Länder eigene Maßnahmen für die Besteuerung von hoch digitalisierten Unternehmen entwickelt haben. Einige dieser Maßnahmen werden im Bericht vorgestellt. Die wichtigsten Entwicklungen in diesem Zusammenhang seien jene, die sich auf Faktoren eines „digitalen Standortes“ stützen, um eine besteuerbare Präsenz zu etablieren. Diese eigenständigen Maßnahmen würden die Besteuerung digitalisierter Unternehmen erhöhen, jedoch auch wirtschaftliche Verzerrungen, Doppelbesteuerungen, Unsicherheit, Komplexität, Erfüllungskosten für grenzüberschreitend agierende Unternehmen hervorrufen und eventuell in Konflikt mit bilateralen Besteuerungsabkommen stehen.

Auswirkungen der Digitalisierung auf das internationale Steuersystem

Die zwei Hauptaspekte des gegenwärtigen Steuersystems, Gewinnverteilung und Nexus, sollen überprüft werden. Der Nexus-Ansatz besage, dass Unternehmensgewinne ausschließlich im Wohnsitzstaat versteuert werden, es sei denn, das Unternehmen führt in einem anderen Staat Geschäfte durch eine dortige Betriebsstätte. Die Gewinnverteilungsregel regele die Festlegung des für die Besteuerung relevanten Gewinns. Durch die Digitalisierung der Wirtschaft könne die Effektivität dieser Regeln gefährdet werden, da Wertschöpfung immer weniger von einer physischen Anwesenheit abhängt.

Der BEPS Aktionspunkt 1 habe eine Reihe weiterer steuerlicher Herausforderungen dargestellt, die die Frage aufgeworfen hätten, ob das gegenwärtige internationale Steuersystem angemessen mit den Veränderungen, ausgelöst durch die Digitalisierung der Wirtschaft, umgehen kann. Diese Herausforderungen seien in drei Kategorien eingeordnet worden: Nexus (vermindertes Erfordernis einer physischen Präsenz), Daten (Frage nach der Zuordnung von Wertschöpfung aus Daten durch digitale Produkte) und Bezeichnung (Unsicherheiten, wie man Zahlungen im Kontext neuer Geschäftsmodelle bezeichnet).

Aktueller Diskussionstand auf OECD-Ebene

Die unterschiedlichen Positionen, der an dem Projekt beteiligten Länder zum aktuellen Handlungsbedarf, seien in drei Gruppen einzuordnen:

  1. Zielgerichtete Änderungen sind erforderlich. Eine stärkere Nutzerorientierung würde zu Verwerfungen zwischen dem Ort der Besteuerung und dem Ort der Wertschöpfung führen. Die Berücksichtigung dieses Faktes würde aber nicht die bestehenden Besteuerungsprinzipen in Frage stellen. 
  2. Globalisierung und Digitalisierung führen zu Herausforderungen für die bestehenden internationalen Besteuerungsregelungen, sind aber kein Spezifikum für die digitalen Geschäftsmodelle.
  3. Es wird kein Handlungsbedarf gesehen, die bestehenden BEPS-Maßnahmen sollten erst einmal die volle Wirkung erzielen.

Wichtige Aspekte bei der Implementierung vorläufiger Maßnahmen

Manche Staaten hätten angedeutet, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, da sie an eine Notwendigkeit zur schnellen Reaktion glauben. Der Zwischenbericht empfehle nicht die Einführung von vorläufigen Maßnahmen. Etliche Staaten seien der Meinung, dass diese Risiken und negative Folgen bergen. Der Bericht beschreibt, welche Aspekte bei der Implementierung von vorläufigen Maßnahmen beachtet werden müssen.

Chancen und Risiken für die Steuerverwaltung

Digitalisierung beträfe das Steuersystem über die internationalen Steuerregelungen hinaus. Es eröffne Möglichkeiten, aber berge auch Risiken für die Steuerverwaltung. Hierzu erläutert der Bericht anhand von Beispielen, wie die Digitalisierung die Bedingungen für die Steuerverwaltung verändert.

Ausblick

Weitere Arbeit und Analysen seien von Nöten, um eine beständige und langfristige Lösung zu finden. Ein Lagebericht werde 2019 zur Verfügung stehen, gefolgt von einer angestrebten einvernehmlichen Lösung im Jahre 2020.

Fundstelle

OECD, Tax Challenges Arising from Digitalisation – Interim Report 2018 

Weitere Fundstellen

OECD, OECD invites public input on the tax challenges of digitalization
OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project, Addressing the Challenges of the Digital Economy, Action 1 - 2015 Final Report

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